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Wirtschaft: Gericht verurteilt Infomatec-Gründer

Anwalt: Hoffnung für Anleger

Augsburg (dpa/hej). Im InfomatecBetrugsprozess ist Ex-Vorstand Gerhard Harlos am Donnerstag vom Landgericht Augsburg wegen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt worden. Zusätzlich muss Harlos 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Vermögenswerte in Höhe von 380000 Euro, darunter eine 100000 Euro teure Luxuslimousine, wurden einbehalten. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Harlos hatte den illegalen Insiderhandel gestanden, bei dem er über 15 Millionen Euro erlöst hatte. Die Vorwürfe des Kapitalanlage- und Kursbetrugs waren fallen gelassen worden.

Das Urteil erhöht nach Meinung des Anlegeranwalts Klaus Rotter die Chancen für geprellte Anleger, Schadenersatz zu bekommen. Harlos habe während des Strafverfahrens gestanden, Ende 1998 und im Jahr 2000 Infomatec-Aktien verkauft zu haben, weil es seiner Firma schlechter ging, als öffentlich bekannt war. Die Aktionäre hatte der Unternehmer aber nicht informiert. „Für Anleger, die ihre Aktien Anfang 1999 und Anfang 2000 gekauft haben, haben sich die Chancen auf Schadenersatz jetzt deutlich verbessert“, sagte Rotter dieser Zeitung. Der Anwalt hat im August neue Zivilklagen beim Landgericht Augsburg eingereicht. Das Gericht hatte bereits früher in einem Musterverfahren einem geschädigten Infomatec-Anleger Recht gegeben. Das OLG München hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Rotter rechnet mit einer Entscheidung Mitte 2004.

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