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Wirtschaft: Gericht weicht Bankgeheimnis auf

Betriebsprüfer können verdächtige Bankkunden künftig den Finanzbehörden melden MÜNCHEN (tmh).Das Bankgeheimnis ist durch das seit 1993 geltende Zinsabschlagsgesetz in Deutschland nicht mehr ohne Einschränkungen gewahrt.

Betriebsprüfer können verdächtige Bankkunden künftig den Finanzbehörden melden MÜNCHEN (tmh).Das Bankgeheimnis ist durch das seit 1993 geltende Zinsabschlagsgesetz in Deutschland nicht mehr ohne Einschränkungen gewahrt.Das ergibt sich aus einer Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit des Zinsabschlaggesetzes, die am Mittwoch in München veröffentlicht wurde.Das im Paragraph 30a der Abgabenverordnung festgelegte Bankgeheimnis müsse im Zuge der Zinsbesteuerung "einschränkend ausgelegt werden," heißt es in einer Mitteilung des obersten Steuergerichts. Betriebsprüfer bei Banken dürften künftig Daten von Bankkunden an die Finanzämter weiterleiten, falls dafür ein "hinreichend begründeter Anlaß" bestehe, schreiben die Richter.Der sei dann gegeben, wenn der Prüfer des Finanzamts wegen "konkreter Umstände oder allgemeiner Erfahrung" eine Steuerhinterziehung vermute. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage eines Ehepaares gegen das Zinsabschlaggesetz zurück.Die Kläger hatten bemängelt, daß das Gesetz keine Gleichbehandlung der Steuerzahler zulasse.Während einige Bürger ihre Zinssteuern ordnungsgemäß abführten, würden andere das nicht tun.Dabei könnten sich die Steuerhinterzieher hinter dem Bankgeheimnis verschanzen und müßten keine Verfolgung durch Finanzämter fürchten.Dem widerspricht nun der Bundesfinanzhof, indem er das Bankgeheimnis einschränkt. Ob das Urteil praktische Auswirkungen hat, ist noch ungewiß.Ein Sprecher des Bundesfinanzhofs erklärte lediglich, Finanzbeamte könnten nun in Verdachtsfällen Informationen von den Banken anfordern.Im übrigen verwies er auf die Finanzämter und -verwaltungen.Auch beim Bundesverband deutscher Banken in Köln wollte man das Urteil erst prüfen und vorerst keine Stellungnahme dazu abgeben.Ob das Bankgeheimnis und der Bankplatz Deutschland dadurch spürbaren Schaden nehme, könne noch nicht beurteilt werden.Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, will abwarten, wie sich der Richterspruch auswirkt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.Falls das Urteil für Finanzämter und Betriebsprüfer neuen Spielraum eröffnet und dieser auch genutzt werde, würde die Deutsche Bank den Wünschen der Ämter auf der rechtlichen Grundlage entsprechen.Ein Sprecher der Bayerischen Vereinsbank AG, München, verwies darauf, daß das Bankgeheimnis auch derzeit nicht uneingeschränkt gültig ist.Bei strafrechlichen Ermittlungen würden Banken auch jetzt schon Informationen über Kunden an die Ermittler weitergeben.Schon Mitte Februar hatte der Bundesfinanzhof entschieden, daß es gegen das Zinssteuergesetz keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Bedenken gebe und damit eine Klage von Steuerzahlern abgewiesen.(Aktenzeichen VIII R 33/95)

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