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Der Ex-Vorstandsvorsitzende von Arcandor, Thomas Middelhoff, ist zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

© dpa

Gericht weist Einwände zurück: Thomas Middelhoff muss Haftstrafe wohl antreten

Wegen einer Erkrankung hoffte er, dem Gefängnis zu entgehen. Doch der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff muss wohl in Haft.

Der Haftantritt des wegen Untreue und Steuerhinterziehung rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilten früheren Top-Managers Thomas Middelhoff rückt näher. Die Einwendungen des 62-jährigen ehemaligen Chefs des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor gegen die Ladung zum Haftantritt seien von der Staatsanwaltschaft Bochum zurückgewiesen worden, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde am Mittwoch. Von Middelhoffs Anwälten war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Hintergrund der Einwände war nach dpa-Informationen eine Autoimmunerkrankung des Managers. Die Verteidiger zweifelten deshalb an der Haftfähigkeit Middelhoffs. Nach früheren Angaben seiner Rechtsanwälte hatte sich der Manager die Erkrankung während seiner fünfmonatigen Untersuchungshaft nach der Verurteilung durch das Essener Landgericht im November 2014 zugezogen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen Middelhoff im Februar bestätigt.

Erst am Montag hatte Middelhoff eine Stelle als Hilfskraft in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld angetreten. "Ein solches Anstellungsverhältnis würde ihm unter Umständen den Haftvollzug als Freigänger ermöglichen", erklärte die Stiftung. (dpa)

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