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Gerichtsurteil: Enso darf Preise nicht erhöhen

Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat das Oberlandesgericht Dresden Verbrauchern den Rücken gestärkt. Die Preiserhöhungen des Versorgers Enso wurden erneut für unwirksam erklärt.

Dresden - Der Kartellsenat des OLG wies die Berufung des ostsächsischen Gasversorgers Enso gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden zurück, das im Juni vier Gaspreiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 für unwirksam erklärt hatte. Geklagt hatten knapp 160 Kunden gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zwar geht das OLG davon aus, dass der Gasversorger vertraglich zu Preiserhöhungen berechtigt ist. Nach Auffassung der Richter müssen die Kriterien der Preiserhöhung in den jeweiligen Schreiben allerdings nachvollziehbar angegeben werden. Dies sei im vorliegenden Fall nicht ausreichend geschehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Bereits das Landgericht hatte in seinem Urteil die fehlende Transparenz bei den Preisanpassungsklauseln bemängelt. Wegen der "rechtsgrundsätzlichen Bedeutung" des Falles ließ der OLG-Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Enso Erdgas GmbH versorgt nach eigenen Angaben rund 100.000 Kunden in Ostsachsen. (tso/AFP)

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