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Wirtschaft: Gerster hat Steuergelder verschwendet

Bundesrechnungshof prüft Ausgaben für PR-Berater/Ungewöhnliche Vollmachten

Berlin (asi). Arbeitsamtschef Florian Gerster hat seinem ehemaligen Kommunikationsberater Bernd Schiphorst offenbar größere Vollmachten eingeräumt, als dies bei Beratungsaufträgen sonst üblich ist. In seinem Gutachten zu dem umstrittenen Vertrag der Bundesanstalt für Arbeit (BA) mit dem Unternehmen WMP Eurocom AG schreibt der Bundesrechnungshof nach Informationen des Tagesspiegel, WMPManager Schiphorst habe „volle Durchgriffskompetenz“ in der Nürnberger BA-Zentrale erhalten und damit quasi im Rang eines Vorstandsmitgliedes gestanden. Weil eine solche Stellung eines Beraters innerhalb einer öffentlichen Behörde unüblich sei, rügten die Rechnungshof-Prüfer dies mit dem Hinweis, die BA habe „grundlegend verkannt, dass das Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit Steuer- und Beitragsmitteln auch für sie gilt“.

Eine Sprecherin der Bundesanstalt bestätigte am Freitag die Beschäftigung des PR-Beraters als „Beauftragter des Vorstandes für Kommunikation“. Schiphorst habe in Absprache mit dem Vorstand „inhaltliche Weisungsbefugnisse“ erhalten. Gleichzeitig wies sie jedoch darauf hin, dass er „keine dienstrechtlichen Aufgaben im Sinne eines Vorgesetzten wahrgenommen hat“, also etwa Urlaube genehmigt und in seiner Tätigkeit bis zum Herbst auch keine Ausgaben für die BA getätigt habe. Bereits Ende November hatte BA-Vorstandschef Gerster vor dem Wirtschafts- und Arbeitsausschuss des Bundestages erklärt, warum die BA nicht mit eigenem Personal eine Kommunikationsabteilung aufbauen konnte. Gerster begründete dies damit, dass es wegen der Bindung an das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes „nicht so einfach sei, attraktive Honorare für gute Leute aus der freien Wirtschaft“ anzubieten.

Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums wird der Vertrag zwischen Gerster und der WMP allerdings keine weiteren rechtlichen Konsequenzen haben. In einer Stellungnahme für den Wirtschaftsausschuss heißt es, eine „Nichtigkeit“ des Vertrages sei nicht zu erkennen, obwohl er ohne eine vorherige Ausschreibung zustande gekommen sei. Zur Begründung führten die Beamten des Ministeriums an, dass die Bundesanstalt für Arbeit keine Gespräche mit anderen Bietern der Kommunikationsbranche geführt habe und diese folglich auch keine Gebote abgegeben hätten. „Nichtig“ sei ein solcher Vertrag aber nur, wenn „andere Beteiligte benachteiligt wurden“.

Vorstandschef Gerster wird sich Anfang Januar trotzdem noch einmal vor dem Ausschuss für den PR-Vertrag rechtfertigen müssen. Eine ursprünglich für diesen Freitag angekündigte Ausschusssitzung wurde kurzfristig abgesagt. Zur Begründung hieß es, dass angesichts der umfangreichen Beratungen des Bundestages zu den Reformgesetzen kein Ende der Plenartagung kalkulierbar sei und man daher keine geordnete Befragung des BA-Chefs im Ausschuss garantieren könne.

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