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Wirtschaft: Gesamtmetall-Präsident Kannegiesser verteidigt Flächentarif

Gesetzliche Öffnungsklausel in der Metallindustrie nicht erforderlich/Arbeitgeberfunktionär Göhner kritisiert „Blockade“ durch Verdi

Berlin Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin Kannegiesser, hält die von Union und FDP geplanten gesetzlichen Öffnungsklauseln für betriebliche Bündnisse für Arbeit nicht für erforderlich. „Für die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie gibt es zahlreiche Gestaltungsspielräume zur Anpassung des Flächentarifvertrags an betriebliche Notwendigkeiten“, sagte Kannegiesser dem Tagesspiegel. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer hatte einen „Häuserkampf“ angekündigt, „sollte die Lohnfindung in die Betriebe verlagert werden“. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bezeichnete die Drohung mit Häuserkampf als „Parole“.

Eine Verlagerung der Tarifpolitik in die Betriebe lehnt Kannegiesser ab, weil der Tarifvertrag „betriebliche Abweichungen von tariflichen Standards zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit, von Investitionen und Innovationen mit Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Diesen Kodex müssen wir weiter entwickeln“, sagte Kannegiesser dem Tagesspiegel. Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht der Gesamtmetall-Präsident nur für die Branchen, „in denen keine entsprechenden Tarifverträge bestehen“. Hier müssten die Betriebe „die Möglichkeit haben, zum Zwecke der Beschäftigungssicherung betriebliche Bündnisse einzugehen“. Ferner schlägt Kannegiesser eine „Anpassung“ des Günstigkeitsprinzips vor, „damit die Betriebe in einzelvertraglichen Regelungen von Tarifstandards abweichen können“.

Derzeit sind Abweichungen vom Tarif nur erlaubt, wenn sie „günstiger“ für den Arbeitnehmer sind, er also zum Beispiel mehr Lohn bekommt. CDU und FDP wollen künftig auch Abweichungen nach unten ermöglichen. „Die Erweiterung des Günstigkeitsprinzips bleibt ein Weg“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Göhner dieser Zeitung. „Wenn die Gewerkschaften alles blockieren, und Verdi blockiert beispielsweise in den Bereichen Handel und Druck, dann muss der Gesetzgeber handeln.“ Grundsätzlich sollten aber „tarifvertragliche Lösungen Vorrang haben“, sagte Göhner, der auch für die Union im Bundestag sitzt. Er könne sich jedoch vorstellen, dass künftig allein die Betriebsräte und nicht mehr die Gewerkschaften entscheiden, ob vom Tarif abgewichen werden darf.

Für Reinhard Bispinck, Tarifexperte bei der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wäre das „der Dammbruch“. Weil die Gewerkschaften dann „grundsätzlich keinen Einfluss mehr haben auf das Geschäft mit betrieblichen Bündnissen, wäre der Erpressung der Belegschaften Tür und Tor geöffnet“. Das Unterlaufen der Tarifverträge würde zur Regel, befürchtet Bispinck. Göhner dagegen sieht im Trend zur „Verbetrieblichung“ auch eine Chance für die Gewerkschaften, da deren Einfluss in den Betrieben zunähme. alf

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