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Gesetz: Mehr Rechte für Versicherungskunden

Ein neues Gesetz ermöglicht bessere Informationen über Verträge und höhere Gewinnbeteiligungen. Versicherungsvertreter müssen künftig ein Protokoll über das Beratungsgespräch anfertigen.

Millionen Versicherungskunden erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Rechte. Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann darüberhinaus künftig mit höheren Ausschüttungen rechnen und bekommt im Fall einer vorzeitigen Kündigung mehr Geld zurück. Das sieht die Reform des fast 100 Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor, die der Bundestag am Donnerstagabend beschließen wollte. Eine Zustimmung des Parlaments gilt als sicher. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und gilt für alle neuen Policen, auf laufende Verträge findet das Gesetz erst ein Jahr später Anwendung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lobte die Reform des Versicherungsrechts. „Die Kundinnen und Kunden sind die Gewinner dieser Reform“, sagte die Ministerin am Donnerstag in Berlin. Mit dem neuen VVG setzt die Bundesregierung verbraucherfreundliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs um. Der Bund der Versicherten (BdV) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßten die Reform des Versicherungsrechts, übten aber Kritik an einzelnen Punkten des Pakets.

Information. Versicherungsvertreter müssen ihre Kunden künftig umfassender beraten. Das Gespräch muss dokumentiert werden. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass das Gesetz einen Beratungsverzicht erlaubt. Das öffne dem Missbrauch Tür und Tor.

Policenmodell. Den Kunden müssen alle Unterlagen beim endgültigen Vertragsschluss vorliegen. Bisher reicht es, wenn der Versicherungsnehmer die allgemeinen Vertragsbedingungen mit dem Versicherungsschein nachgereicht bekommt. Die Versicherungswirtschaft hält diese Regelung für bürokratisch und falsch. Bei Maklern und Mehrfachagenten werde das eine wahre Papierflut auslösen. Und: Der Kunde könne mit den Informationen nichts anfangen, sondern brauche eine übersichtliche Darstellung.

Anzeigepflichten. Der Versicherte muss vor Vertragsschluss nur noch solche Informationen geben, nach denen er ausdrücklich gefragt wird. Bislang musste der Kunde von sich aus auf Umstände hinweisen, die für den Versicherer ein erhöhtes Risiko bedeuten könnten. Wichtig ist das vor allem für die private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer nicht von sich aus auf alle gesundheitlichen Probleme hingewiesen hat, muss bislang damit rechnen, dass die Versicherung mit Hinweis auf die Pflichtverletzung nicht zahlt.

Alles-oder-Nichts-Prinzip: Bei grober Fahrlässigkeit braucht die Versicherung derzeit gar nichts zu zahlen. Künftig gilt dieses Alles-Oder-Nichts-Prinzip nicht mehr. Dann richtet sich die Höhe des Ersatzes nach dem Grad des Verschuldens.

Stille Reserven: Lebensversicherungskunden bekommen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer. Das sind nicht realisierte Gewinne, die sich durch Kurssteigerungen von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren oder durch Wertsteigerungen von Immobilien ergeben, die die Versicherungen mit den Versicherungsprämien der Kunden erworben haben. Die Hälfte der stillen Reserven wird künftig an die Versicherten ausgeschüttet und bei Beendigung des Vertrags mitausgezahlt.

Kündigung. Kündigt ein Versicherter bislang kurz nach Vertragsschluss seine Lebensversicherung, bekommt er meist nur einen kleinen Teil seiner Prämien zurückgezahlt, manchmal auch gar nichts. Der Grund: Die Gesellschaften ziehen ihre Abschlusskosten, also etwa die Vertreterprovisionen, ab. Künftig müssen diese auf fünf Jahre gestreckt werden. Das bedeutet, dass der, der einen Vertrag frühzeitig kündigt, künftig wesentlich besser dastehen wird. Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen künftig zudem auch noch in Euro und Cent beziffert werden.

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