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Wirtschaft: Gesetzentwurf: Eisenbahnbundesamt soll die Bahn kontrollieren

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) soll künftig bereits im Verdachtsfall prüfen können, ob eine Diskriminierung beim Zugang von Bahngesellschaften zum Schienennetz vorliegt. Das geht aus dem Entwurf für das neue Allgemeine Eisenbahngesetz hervor, der dem Handelsblatt vorliegt und der Ende des Monats vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) soll künftig bereits im Verdachtsfall prüfen können, ob eine Diskriminierung beim Zugang von Bahngesellschaften zum Schienennetz vorliegt. Das geht aus dem Entwurf für das neue Allgemeine Eisenbahngesetz hervor, der dem Handelsblatt vorliegt und der Ende des Monats vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Damit wandelt sich die EBA zu einer echten Regulierungsbehörde für den Schienenverkehr. Denn bisher durfte das Bundesamt nur dann tätig werden, wenn sich ein Wettbewerber beschwerte. Sowohl im Bundesverkehrsministerium als auch in den Wirtschaftsverbänden wird aber seit langem beklagt, dass gerade kleine Regionalbahnen eine formelle Beschwerde scheuen, weil sie Angst vor einem Konflikt mit der übermächtigen Deutschen Bahn AG haben, die über den Netzzugang entscheidet.

Verbunden mit dem neuen Trassenpreissystem, das die Bahn am 1. April einführen will, dürfte sich damit die Wettbewerbssituation der kleinen Anbieter deutlich verbessern. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das EBA künftig das Recht erhalten soll, sowohl zu prüfen, ob eine Diskriminierung über das Trassenpreissystem als auch über technische und betriebliche Anforderungen vorliegt. Falls die Arbeit behindert wird, ist ein Zwangsgeld bis zu einer Million Mark vorgesehen. Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat werden keine Probleme bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes erwartet. Vielmehr geht der Opposition, ebenso wie den Grünen, die Reform nicht weit genug. Sie fordern eine Trennung von Netz und Betrieb.

Tarifvertrag abgeschlossen

Unterdessen haben die Bahn und die Spitzenvertreter der Gewerkschaften ihren monatelangen Streit um eine neue Tarifstruktur am Dienstag endgültig beigelegt. Kernpunkt der Vereinbarung ist die Abkehr vom bisherigen Flächentarifvertrag und der Einstieg in Branchentarifverträge. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens vor allem im Güter- und im Regionalverkehr verbessert werden. Mögliche Einkommenseinbußen der Mitarbeiter werden künftig durch Zahlungen aus den nun beschlossenen Branchenfonds ausgeglichen, die die Bahn mit insgesamt bis zu 2,7 Milliarden Mark ausstatten will. Gleichzeitig wurde auch der Kündigungsschutz für die nicht-beamteten Eisenbahner bis Ende 2004 verlängert.

"Wir sind ein Stück bei der Zukunftssicherung vorangekommen", sagte Bahnchef Hartmut Mehdorn. Die Verhandlungen über branchenspezifische Tarife sollen nun zügig aufgenommen werden. Mittelfristig will die Bahn durch die nun getroffene Vereinbarung Personalkosten von rund 800 Millionen Mark einsparen. Einen ersten Beitrag leisten die Mitarbeiter schon jetzt: Von den im Oktober beschlossenen Lohnerhöhungen im Jahr 2000 und 2002 werden jeweils 0,2 Prozent auf Zulagen angerechnet.

ink, chi

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