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In kaputten Platinen sind noch wertvolle Metalle enthalten. Bei richtiger Entsorgung könnten die wiederverwendet werden.

© Marijan Murat/dpa

Gesetzesneuerung: Wer künftig Elektro-Schrott zurücknimmt

Wohin mit Technik-Müll? Bald sollen Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos an verschiedenen Stellen abgeben können.

Wer kennt das nicht: Wenn Elektrogeräte wie Föhn, Mixer oder Telefon den Geist aufgeben, findet sich im Laden oder im Internet zwar schnell Ersatz. Aber wohin mit den kaputten Maschinen? Der Weg zum Wertstoffhof erscheint manch einem zu weit. Also sammelt sich der Elektro-Schrott bei vielen Leuten im Keller und verstaubt. Doch welche Alternative gibt es? Häufig landet defekte Technik im Hausmüll. Nur etwa ein Drittel der ausgemusterten Geräte werden in der EU ordnungsgemäß entsorgt, wie eine Studie der Londoner Umweltorganisation CWIT ergab. Die restlichen zwei Drittel – 2012 waren das 6,2 Millionen Tonnen – wandern bei privaten Verbrauchern in die Tonne oder werden von illegalen Schrotthändlern verbotenerweise ins Ausland exportiert.

EU-Richtlinie wird Gesetz

Damit sich das künftig ändert, setzt die Bundesregierung nun eine EU-Richtlinie in bindendes Gesetz um: Demnach dürfen Kunden alte oder defekte Elektrogeräte im Handel zurückgeben – und zwar kostenlos, ganz gleich, ob das Altgerät zuvor in dem Geschäft gekauft wurde oder nicht. Die EU will mit der Gesetzesänderung vor allem den kriminellen Handel mit Elektroschrott eindämmen. Denn die Altgeräte enthalten oft Platinen und Kabel mit Metall – und somit wertvolle Rohstoffe. Mit ein Grund für die Neuerungen des ElektroG, wie das Gesetz in Fachkreisen heißt, ist deshalb auch der Recycling-Gedanke. Bereits im März hat der Gesetzentwurf für das ElektroG das Kabinett passiert. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Vorlage zustimmen.

Regel tritt noch 2015 in Kraft

In Kraft treten wird das ElektroG aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr. Den Recycling-Gedanken vertritt vor allem Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Sie will so viele zusätzliche Rückgabestationen wie möglich schaffen, an denen Verbraucher ihren Elektroschrott loswerden können. Also beginnt sie beim Naheliegenden: den Elektrohändlern selbst, die die defekten Geräte entgegennehmen sollen. Damit werde er an einer geeigneten Stelle gebündelt gesammelt und schließlich fachgerecht entsorgt, wie das Bundesministerium für Umwelt mitteilt.

Gesetz erfasst vor allem Kleingeräte

Doch was so einfach klingt, unterliegt genauen Regeln. Denn Elektrogerät ist laut dem Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium nicht gleich Elektrogerät. Einzig für Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge soll die neue Regelung gelten. Toaster, Föhn und Telefon können also bedenkenlos zurückgegeben werden. Aber Kunden, die beispielsweise ihren defekten Flachbildfernseher oder Staubsauger bei einem Händler entsorgen wollen, können sich nicht aufs Gesetz berufen. Kai Falk vom Handelsverband sieht da in der Praxis allerdings keine Probleme. „Wenn Sie Ihre Mikrowelle mit 30 Zentimetern Kantenlänge zurückbringen, wird das auch kein Problem sein“, sagt er. Die Rücknahme von Altgeräten sei außerdem schon länger im Service der Einzelhändler inbegriffen. Deshalb könne er sich auch nicht vorstellen, dass „im Einzelhandel auch ein altes Fernsehgerät nicht zurückgenommen würde“.

Kaufhäuser sind raus

Einzig bindend ist das ElektroG für Händler mit einer „Verkaufsfläche für Elektronikartikel von mindestens 400 Quadratmetern“. Das heißt, dass Verbraucher den Elektroschrott zwar bei Saturn oder Media Markt loswerden können, jedoch nicht bei Real oder anderen großen Kaufhäusern. Deren Sortiment reicht von Lebensmitteln über Elektronikartikel bis hin zur Kleidung. Deshalb umfasst ihre Elektronikabteilung im Regelfall weitaus weniger als 400 Quadratmeter.

Bei größeren Haushaltsgeräten sieht die Sache anders aus. Kaufen Verbraucher beispielsweise einen neuen Kühlschrank, muss der Händler den Neuerungen des ElektroG zufolge das kaputte Gerät im Gegenzug zurücknehmen. Laut Gesetz muss das „zu erwerbende Gerät der gleichen Geräteart angehören und dieselben Funktionen wie das Altgerät erfüllen“, dann kann es beim Händler zurückgegeben werden. Das gilt auch für Elektronik, die im Internet gekauft wurde.

Für die Abgabe der ausgemusterten Kleingeräte richtet sich die Regel bei den Online-Händlern nach der Größe ihres Lagerhauses. Ist das mindestens 400 Quadratmeter groß, müssen auch sie zu den gleichen Bedingungen wie der stationäre Handel Elektroschrott annehmen.

Kostenlose Rücknahme

Will der Kunde zum Beispiel beim Kauf eines neuen Föhns den alten zurücksenden, muss er das Porto dafür nicht bezahlen. Allerdings können Online-Händler ihrer Rücknahmepflicht auch auf andere Art nachkommen. Denkbar sind nach Angaben des Bunds der Online-Händler zum Beispiel Kooperationen mit dem stationären Handel oder mit Sozialbetrieben wie der Caritas. Der Verbraucher könnte dann das kaputte Altgerät im Geschäft oder der zuständigen Stelle abgeben, welche die Entsorgung des Elektroschrotts übernehmen würde.

Liste soll Kunden informieren

Das Umweltbundesamt (Uba) will künftig alle Rücknahmestellen im Internet auflisten, an der Verbraucher ihre alten Elektrogeräte abgeben können. Herausgeber der Liste ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Ear). Sobald die Neuerungen des ElektroG gültig werden, will die Stiftung vor allem die Online-Händler zu ihren jeweiligen Rücknahmestellen befragen. Denn für Online-Käufer will die Stiftung Klarheit schaffen, wo Altgeräte zurückgegeben werden können.

Janina Schreiber

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