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Hamburger Hafen. Hamburgs Hafenwirtschaft und der rot-grüne Senat hatten gespannt gen Luxemburg geblickt. Das EuGH-Urteil zur Weservertiefung hat Folgen für die Hansestadt.

© Christian Charisius/dpa

Gewässerschutz contra Großprojekt: EU-Richter bremsen Ausbaggerung von Weser und Elbe

Umweltschützer haben gegen die Vertiefung der Elbe geklagt, mit der großen Containerschiffen der Zugang zum Hamburger Hafen erleichtert werden soll. Vor dem Europäischen Gerichtshof feierten sie nun einen Erfolg mit einer richtungsweisenden Entscheidung zur Vertiefung der Weser.

Die Pläne zur Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe haben einen Dämpfer vor Gericht erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Mittwoch, dass eine EU-Umweltrichtlinie einer weiteren Ausbaggerung eines schiffbaren Flusses entgegensteht. Ausnahmen seien aber möglich. Anlass für das EuGH-Verfahren war eine Klage gegen die Vertiefung der Weser.

Im konkreten Fall geht es zwar nur um die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen, die den Fluss für größere Containerschiffe befahrbar machen soll. Das Urteil gilt aber auch als richtungweisend für die Vertiefung der Elbe. In beiden Fällen muss das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig endgültig entscheiden. Dabei muss es sich aber an die Einschätzungen des EuGH zum Europarecht halten. Geklagt hatten Umweltverbände.

Hamburg will sich mit dem umstrittenen Großprojekt der Elbvertiefung unabhängiger von Ebbe und Flut machen, um auch für die neuesten Riesen-Containerschiffe besser erreichbar zu sein. Umweltschützer befürchten indes, dass das Ökosystem kippen könnte.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den EuGH angerufen, um die Auslegung der EU-Wasserrahmen-Richtinie klären zu lassen. Die Richtlinie schreibt vor, dass sich die Wasserqualität der europäischen Gewässer nicht verschlechtern darf. Umweltschützer glauben, dass genau das durch die weitere Ausbaggerung der Flüsse passiert. (dpa, Reuters)

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