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Burger King

© dpa

Gewerkschaft klagt an: Burger King überwacht angeblich Mitarbeiter

Der Verdacht ist nicht neu, doch jetzt sollen schriftliche Beweise vorliegen: Burger King spioniert seine Mitarbeiter per Video-Überwachungssystem aus. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hofft nun auf weitere Erfolge im Streit mit der Schnellrestaurant-Kette.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat neue Überwachungs-Vorwürfe gegen die Schnellrestaurant-Kette Burger King erhoben. Es lägen "schriftliche Beweise vor, dass Burger King das Videoüberwachungssystem, das in allen 600 Restaurants installiert ist, zur Überwachung und Kontrolle der Mitarbeiter nutzt", berichtete die Gewerkschaft am Freitag in München.

Streit besteht schon länger

Das Unternehmen wollte sich dazu zunächst nicht konkret äußern. "Burger King prüft umgehend die derzeitigen Vorwürfe und wird in der kommenden Woche umfassend hierzu Stellung nehmen und informieren", hieß es in einer Mitteilung. Der Streit zwischen der Gewerkschaft und der Fastfood-Kette schwelt bereits seit einiger Zeit. Entzündet hatte sich der Konflikt an Betriebsratswahlen in München.

Die NGG hatte dem Unternehmen vorgeworfen, eine Wahlversammlung in einer Münchner Restaurantfiliale Ende April aufgezeichnet zu haben. Burger King habe dagegen erklärt, das Videoüberwachungssystem lediglich zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter zu verwenden, erläuterte die Gewerkschaft am Freitag. "Das war und ist gelogen", sagte der Münchner NGG-Geschäftsführer Freddy Adjan laut Mitteilung.

Jeden Monat "interne Revision"

Vielmehr werde jedes Restaurant monatlich einer sogenannten "Internen Revision" unterzogen, die nach einem festen Ablaufplan vorzunehmen sei. Der Ablaufplan enthalte für den Prüfer folgende Vorgabe: "Überprüfung 1 Stunde Sicherheitsvideo - Befolgen alle Manager die Richtlinien und Anweisungen? Befolgen alle Teammitglieder die Richtlinien und Anweisungen?"

Erst vor einigen Tagen hatte die NGG im Streit um Betriebsratswahlen einen Etappensieg gegen Burger King errungen. Das Arbeitsgericht München lehnte einen Antrag des Unternehmens auf eine einstweilige Verfügung zur Untersagung der Betriebsratswahl ab. Nach Angaben des Gerichts kündigte Burger King Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. In der nächsthöheren Instanz könnte sie vor dem Landesarbeitsgericht noch gekippt werden.

Am kommenden Mittwoch (28. Mai) solle nun auch über ein von dem Unternehmen ausgesprochenes bundesweites Hausverbot für zwei Wahlvorstände entschieden werden, berichtete Adjan. Die Gewerkschaft wirft Burger King vor, Betriebsratswahlen zu behindern. Dabei ging es zuletzt um Wahlen für elf Restaurants und die Europa-Zentrale des Konzerns in München. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und stattdessen "erhebliche formale Mängel" geltend gemacht. (mbo/dpa)

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