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Wirtschaft: Gläubigerversammlung

LEXIKON Wenn ein Unternehmen pleite geht, beruft das Konkursgericht die Gläubigerversammlung (siehe Bericht auf Seite 19). Sie ist das oberste Verwaltungsorgan im Konkursverfahren.

LEXIKON

Wenn ein Unternehmen pleite geht, beruft das Konkursgericht die Gläubigerversammlung (siehe Bericht auf Seite 19). Sie ist das oberste Verwaltungsorgan im Konkursverfahren. Unter anderem kann die Gläubigerversammlung darüber beschließen, ob das Geschäft geschlossen oder fortgeführt wird. Der Insolvenzverwalter wird mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragt. In der Gläubigerversammlung nehmen die Gläubiger teil, deren Forderungen auf das Schuldnervermögen bevorzugt behandelt werden. Im Falle Kirch-Media sind das vor allem die Gläubigerbanken. Die wichtigsten Gläubigerversammlungen sind der Berichts-, der Prüfungs- und der Schlusstermin. Bis zur Gläubigerversammlung am 1.August wird wahrscheinlich darüber entschieden, welche der möglichen Investoren dabei bleiben oder aussteigen. chg

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