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Wirtschaft: Gleiches Recht – aber nicht für alle

Die Länder wollen Kosten sparen, indem sie die Rechtshilfe für Arme kürzen. Kritiker sehen das Grundgesetz verletzt

Berlin - Die „Unterschicht“-Debatte weitet sich aus. Auch Rechtsexperten warnen jetzt vor einer drohenden Benachteiligung Armer in Deutschland. Rechtspolitiker und Wohlfahrtsverbände fürchten, dass Bedürftigen der Gang zu den Gerichten abgeschnitten werden soll. „Man beschneidet die, die auf Unterstützung besonders angewiesen sind“, sagte Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, dem Tagesspiegel am Sonntag. Auch die Grünen und die FDP schlagen Alarm.

Um Kosten zu sparen, machen die Bundesländer derzeit Druck. Sie wollen gleich drei Gesetze verschärfen. Die Prozesskostenhilfe, bei der der Staat die Anwalts- und Gerichtsgebühren für Bedürftige übernimmt, soll nach dem Willen der Länder gekürzt werden und nur noch Sozialhilfeempfängern offenstehen. Außerdem soll jeder, der einen Antrag auf Hilfe stellt, vorab eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro bezahlen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat bereits beschlossen, jetzt ist der Bundestag am Zug. Ebenfalls von der Länderkammer beschlossen sind Verschärfungen bei den sozialgerichtlichen Verfahren. Bislang sind diese für Hartz-IV-Empfänger, Rentner oder Behinderte frei. Künftig sollen alle Kläger einen Vorschuss von mindestens 75 Euro zahlen, fordern die Länder. In der Diskussion ist zudem das private Insolvenzrecht, mit dessen Hilfe sich überschuldete Verbraucher von ihren Schulden befreien können. Auch hier wollen die Länder sparen. Bei Schuldnern, die kein Vermögen haben, soll künftig der Treuhänder eingespart werden. Dieser sorgt während der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode dafür, dass der Schuldner vor Vollstreckungsversuchen der Gläubiger beschützt wird.

Sozialverbände sehen durch solche Bestrebungen den Rechtsstaat in Gefahr: „Welche Garantien gibt der Rechtsstaat den Schwächeren?“ fragt Hesse. Auch die Grünen warnen vor einem Verstoß gegen das Grundgesetz: „Der Zugang zu den Gerichten darf im Sozialstaat nicht vom Geldbeutel abhängen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, dem Tagesspiegel am Sonntag. „Alle Menschen, auch die Armen, haben das Recht, ihre Ansprüche im Streitfall vor Gericht durchzusetzen“, meint Montag. Die geplanten Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe werden Hunderttausende treffen, warnt der grüne Rechtspolitiker.

Das nehmen die Justizminister der Länder in Kauf, wenn es ihnen dafür gelingt, Kosten zu sparen. Denn sowohl die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe als auch die Gerichtskosten in Sozialrechtsstreitigkeiten bleiben letztlich an den Ländern hängen. Auch die Veränderungen im Insolvenzrecht haben vor allem fiskalische Gründe. Die Länder fürchten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, falls der Schuldner kein Geld hat, den Treuhänder und das Gerichtsverfahren zu bezahlen.

„Es geht immer nur ums Geld“, klagt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Verschärfungen bei der Prozesskostenhilfe sollen 100 Millionen Euro einsparen, fast ein Drittel der derzeitigen Gesamtausgaben. Auch bei den Insolvenzverfahren geht es um Millionen. Rund 2000 Euro fallen an Kosten an, wenn der Schuldner mittellos ist und es nichts an die Gläubiger zu verteilen gibt, berichtet der Dortmunder Insolvenzrechtsexperte Kai Henning. Mit 130 000 Verfahren wird für das laufende Jahr gerechnet, 180 000 werden es wohl im nächsten Jahr sein, doch das Ende der Fahnenstange ist damit noch lange nicht erreicht. Gut drei Millionen Haushalte gelten in Deutschland als überschuldet, zehn Prozent gehen davon erfahrungsgemäß in die Insolvenz, sagt Henning. „Die Perspektive liegt bei 300 000 Verfahren“, glaubt der Sprecher des Arbeitskreises Verbraucherinsolvenz beim Deutschen Anwaltverein.

Das Geld ist gut investiert, glaubt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Wir müssen den Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geben“, mahnt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Statt den Treuhänder einzusparen, will sie das gerichtliche Verfahren abschaffen. Eine Idee, die von Praktikern unterstützt wird: „Das Insolvenzverfahren läuft beim Bezieher von Arbeitslosengeld II derzeit genauso ab wie bei der Insolvenz eines großen Unternehmens“, kritisiert Rechtsanwalt Henning, „das ist übertrieben“. Ohne das gerichtliche Verfahren könnten die Kosten der Verbraucherinsolvenz halbiert werden.

Auch gegen die Einführung von Gebühren bei den Sozialgerichten will sich die FDP wehren. Dass die Verfahren – Prozesse gegen die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, die Krankenkassen, aber auch familienrechtliche Streitigkeiten – für die Bürger kostenlos sind, habe einen Grund, gibt Leutheusser-Schnarrenberger zu bedenken. Der Bürger kämpfe in vielen Fällen gegen den Staat: „Der Staat hat eine Riesenmacht, der Bürger hat keine.“

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