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Wirtschaft: Google spielt mit den Anlegern

Die Eigner der Suchmaschine warnen Privatinvestoren davor, sich am Börsengang zu beteiligen

Berlin - Google beherrscht bereits die Regeln der Börsendramaturgie – obwohl die bekannteste Suchmaschine des Internets noch gar keine Aktien verkauft hat. Aber sie plant es. Details über das wohl spannendste IPO (Initial Public Offering = Börsengang) dieses Jahres gelangen nur spärlich an die Öffentlichkeit. Seit das kalifornische Unternehmen im Herbst vergangenen Jahres seine Börsenpläne bekannt gab, heizen Spekulationen das Interesse von Anlegern und Medien an.

Meldungen, wonach das kalifornische Unternehmen womöglich „noch in diesem Monat“ auf das Parkett der US-Technologiebörse Nasdaq gehen wolle, wo schon Konkurrent Yahoo notiert ist, wurden vergangene Woche deshalb dankbar aufgenommen. Auch das ungewöhnliche Verfahren, die neuen Aktien auf dem Wege einer Internetauktion zu versteigern (siehe Kasten), lässt deutsche Anleger hoffen, bald kleine Miteigentümer des inzwischen legendären Technolgiekonzerns zu werden.

Doch diese Hoffnung trügt. Im Börsenprospekt, den Google am vergangenen Montag bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC einreichte, erteilt das Unternehmen allen privaten Kleinanlegern, die nicht in den USA leben, eine Abfuhr: „Wir haben keine Anstrengungen unternommen, unser Aktienangebot individuellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten zu unterbreiten“, heißt es in dem im Internet einsehbaren Dokument (www.sec.gov/edgar/searchedgar/webusers.htm). „Deshalb sollten individuelle Investoren außerhalb der USA nicht erwarten, zur Teilnahme an diesem Angebot berechtigt zu sein.“

Glaubt man Bankern, Fondsgesellschaften und Anlegerschützern, ist der Ausschluss vom Auktionsverfahren für deutsche Kleinanleger kein Beinbruch. Selbst bei der Deutschen Bank, die zum Konsortium aus rund 30 Banken zählt, das Google an die Börse begleitet, spendet man Trost: „Wenn man sich die Börsengänge dieses Jahres ansieht, sind große Zeichnungsgewinne für Kleinanleger ohnehin nicht drin“, sagt ein Sprecher. Und die großen deutschen Fondsgesellschaften, die als institutionelle Anleger zur Google-Auktion zugelassen sind, verweisen darauf, dass die Aktien künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihren Technologiefonds enthalten sind. Die könne auch jeder deutsche Anleger kaufen.

Ob die Fonds selbst allerdings gleich beim Börsengang dabei sein wollen, ist den Großanlegern selbst noch nicht klar. Denn die Risiken, die das Auktionsverfahren birgt, sind vielen zu groß. „Viele werden sich die Versteigerung ansehen und rechtzeitig aussteigen, wenn die Preise zu hoch geschaukelt werden“, heißt es bei einem großen Fonds. Die Befürchtung der Profis: Euphorisierte US-Kleinanleger könnten bei der Auktion den Kurs in unangemessene Höhen treiben. Die Folge: Google spült Milliarden in die eigene Kasse und stürzt kurz nach dem Börsengang an der Technologiebörse Nasdaq ab.

Die Google-Gründer Larry Page und Sergey Brin warnen sogar selbst vor diesem Szenario. Schon im Mai hatten Page und Brin, die der Börsengang voraussichtlich zu Multimilliardären machen wird, eine „Gebrauchsanleitung für Google-Aktionäre“ veröffentlicht. In der heißt es, Google sei kein konventionelles Unternehmen und werde dies auch in Zukunft nicht sein. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) teilt die Befürchtung, dass die Aktienemission per Internetauktion riskant für kleine Aktiensparer ist. Die Versteigerung „nutze die Gier der Leute aus“ und klinge nur demokratisch.

Stefan Keuchel, Google-Deutschland-Sprecher, weist den Vorwurf zurück, räumt aber ein, dass es „nicht unbedingt der beste Weg sein muss, gleich beim Börsengang Google-Aktien zu zeichnen“. Später, wenn das Internetpapier frei gehandelt werde, sei ein Kauf ja auch noch möglich. Ungerührt behauptet der Google-Sprecher, dass sich auch deutsche Privatanleger an der Versteigerung beteiligen können. Es gebe allerdings „gewisse Hindernisse“. Details gibt Keuchel allerdings nicht preis.

Auf die zahlreichen E-Mail-Anfragen interessierter Google-Nutzer, wann und wie es mit dem Börsengang und der Versteigerung los geht, antwortet der Sprecher dann eher wortkarg. Die so genannte „quiet period“ schreibt allen mit dem Börsengang Verbundenen äußerste Zurückhaltung vor. Das lässt Platz für weitere Spekulationen. Den Google-Gründern wird es nicht schaden.

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