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Wirtschaft: Grenze der Transparenz

Urteil: Gasversorger müssen Kosten nicht offenlegen

Berlin - Gasversorger müssen ihren Kunden auch im Falle einer Preiserhöhung nicht im Detail erklären, wie sich ihr Preis zusammensetzt. Die Unternehmen müssen insbesondere nicht ihre eigenen Kosten für Gaslieferungen offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und am Mittwoch verkündet. Die Richter klärten den Fall eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken, die ihre Preise innerhalb eines Jahres dreimal erhöht hatten. Der Kunde hatte die Zahlung des Aufschlags verweigert, das Landgericht Dinslaken gab ihm Recht, der BGH hob das Urteil jetzt auf und verwies den Fall zurück.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zeigte sich enttäuscht, weil es die Versorger nicht zu absoluter Transparenz bei ihrer Preisgestaltung zwingt. „Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass der Wettbewerb endlich funktioniert“, sagte Holger Krawinkel, der Energieexperte der Verbraucherzentralen.

Der Berliner Versorger Gasag bewertete das Urteil positiv, verwies aber darauf, dass man seine Bezugspreise bereits offengelegt habe. „Aber wir wollen die Konditionen, zu denen wir einkaufen, nicht ans Schwarze Brett hängen, weil das nur den Konkurrenten nützen würde“, sagte Gasag-Vorstand Andreas Prohl in Berlin. Die Gasag werde die Preise spätestens zum März oder April 2009 senken, kündigte er an. Es werde bis dahin keine Tariferhöhung geben. „Die schließe ich definitiv aus“, sagte Prohl. kph

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