Griechenland-Gläubiger : Hedgefonds drohen mit Menschenrechtsklage

19.01.2012 15:56 Uhr
Baustelle Griechenland. Gläubiger sollen gezwungen werden auf Geld zu verzichten. Foto: dpa
Baustelle Griechenland. Gläubiger sollen gezwungen werden auf Geld zu verzichten. - Foto: dpa

Laut Medienberichten prüfen Hedgefonds wegen möglicher Verluste eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Griechenland plant die Gläubiger per Gesetz am Schuldenschnitt zu beteiligen.

Hedgefonds drohen einem Zeitungsbericht zufolge mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sollten sie per Gesetz zu einem Schuldenschnitt in Griechenland gezwungen werden. Die „New York Times“ beruft sich auf Gespräche zwischen den Finanzinvestoren und ihren Anwälten. Ausgangspunkt für eine Klage in Straßburg könnte demnach eine mögliche Verletzung des Eigentumsrechts sein, das in der EU als Menschenrecht gilt.

Hintergrund des Plans der als aggressiv geltenden Investoren ist die Drohung der griechischen Regierung, möglicherweise private Gläubiger gesetzlich zu einem Forderungsverzicht zu zwingen.

Das Euro-Sorgenkind Griechenland ist auf einen Schuldenschnitt dringend angewiesen, um eine Staatspleite abzuwenden. Den teilweisen Schuldenerlass in Höhe von 50 Prozent sollen private Gläubiger wie Banken, Versicherungen und eben Hedge-Fonds freiwillig schultern. Darüber wird in Athen derzeit fieberhaft verhandelt. Das Engagement der Gläubiger ist ein entscheidender Baustein für das zweite, 130 Milliarden Euro schwere Hilfsprogramm für Griechenland.

Doch vor allem Hedge-Fonds sollen sich weigern mitzumachen. Premierminister Lucas Papademos hatte in der „New York Times“ mit einer gesetzlichen Lösung gedroht, falls keine Einigung zustande kommt beziehungsweise die Beteiligung der Gläubiger nicht ausreicht. Seine Äußerung bezieht sich auf den Umstand, dass ein Großteil der Anleihen nach griechischem Recht begeben wurde. Die Zahlungsbedingungen könnten demnach jederzeit geändert werden.

In einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird hingegen das Recht einer jeden natürlichen oder juristischen Person auf Achtung ihres Eigentums garantiert. Weiter heißt es: „Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.“

Allerdings gelten noch weitere Einschränkungen. So wird ausdrücklich das Recht des Staates anerkannt, „diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält“.

Eine Sprecherin des Menschenrechtsgerichtshofs erklärte, sollte eine Klage eingehen, müsse zunächst ihre Zulässigkeit geprüft werden. Nach Angaben des Menschenrechtsgerichtshofs wird bei jeder neuen Klage zunächst geprüft, ob die Kläger tatsächlich persönlich betroffen sind. Weitere Kriterien seien, dass die letzte Entscheidung zum kritisierten Sachverhalt nicht länger als sechs Monate zurückliege. Zudem müsse der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Ob im konkreten Fall zunächst Klagen in Griechenland oder vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nötig seien, ließ die Gerichtssprecherin offen.

Laut "New York Times", wünschten nicht alle Hedgefonds eine Klage beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. So werde es Jahre bis zu einem Urteil dauern.

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