zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Große Koalition für Hartz-Vorschläge

Berlin (alf/hej). Die Reaktionen auf die arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen der so genannten Hartz-Kommission waren auch am Dienstag überwiegend positiv.

Berlin (alf/hej). Die Reaktionen auf die arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen der so genannten Hartz-Kommission waren auch am Dienstag überwiegend positiv. Sowohl die CDU-Vorsitzende Angela Merkel als auch der SPD-Fraktionschef Peter Struck begrüßten die Pläne der Kommission. Der Vorsitzende der Kommission, VW-Vorstand Peter Hartz, geht von einer breiten Zustimmung für die Vorschläge der Gruppe aus. „Je schneller die Kritiker hören und verstehen was wir wirklich meinen, desto größer wird die Begeisterung sein“, sagte Hartz am Dienstag in Wolfsburg. Struck sagte im Deutschlandfunk, das von der Kommission vorgeschlagene Konzept sei auswogen. CDU-Chefin Merkel begrüßte grundsätzlich die bekannt gewordenen Vorschläge, lehnte aber eine Kürzung des Arbeitslosengeldes ab. „Das ist Politik auf dem Rücken derer gemacht, die über Jahrzehnte Beiträge gezahlt haben."

Die Hartz-Kommission will die Arbeitsvermittlung durch höhere Anreize verbessern, mit einer stärkeren Förderung der Selbstständigkeit die Schwarzarbeit bekämpfen und die Leiharbeit ausweiten. Die Zumutbarkeitsregeln bei der Jobsuche sollen für junge Singles verschärft werden. Eine Pauschalierung des Arbeitslosengeldes in drei Stufen soll in den Arbeitsämtern mehr Kapazitäten für Arbeitsvermittlungen schaffen. Auf der nächsten Sitzung der Kommission sollen am 16. Juli erste Beschlüsse gefasst werden.

Diese Pläne verstoßen nach Meinung von Arbeitsrechtsexperten in einigen Punkten gegen das Grundgesetz. Probleme sehen die Juristen vor allem bei der geplanten Gründung von Dienstleistungsagenturen, die künftig im Auftrag der Arbeitsämter Arbeitslose an Unternehmen verleihen sollen. Hier greife die öffentliche Hand massiv in die Geschäfte der privaten Zeitarbeitsunternehmen ein, kritisierte Martin Pröpper aus der Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Weber und Partner. Auch Alexander Gagel, einer der führenden Kommentatoren des Arbeitsförderungsrechts, ist „gespannt, wie der Bundesverband der Zeitarbeitsfirmen darauf reagiert“.

Weniger problematisch seien dagegen die so genannten Ich-AGs: Arbeitslose sollen künftig zu ihrem Arbeitslosengeld etwas hinzuverdienen dürfen und dafür einen Pauschalsteuersatz von zehn Prozent zahlen. Obwohl Arbeitslose dann Handwerksbetrieben schaden könnten, sieht Arbeitsrechtler Pröpper darin kein Verfassungsverstoß. Vielmehr wolle der Staat Tätigkeiten aus der Schwarzarbeit herausholen. Dagegen befürchtet Wilhelm Adamy, Arbeitsmarktexperte des DGB, „Missbräuche ohne Ende“, wenn Arbeitslose derart steuerlich privilegiert würden.

Auch die geplante Einführung von Pauschalen für das Arbeitslosengeld könne zu Ungerechtigkeiten führen, sagte Anja Mengel aus der Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch. Der Grund: Während die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch weiterhin prozentual vom Lohn abgezogen werden, soll das Arbeitslosengeld in drei Pauschalen eingeteilt werden. „Einige bezahlen mehr als andere“, kritisiert die Arbeitsrechtsanwältin. Dieses könnte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bedeuten. Gagel zufolge wird man eine Pauschalierung nur für die Arbeitnehmer einführen können, die noch keine Anwartschaften haben, also noch nicht über einen längeren Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Für unrealistisch halten die Arbeitsrechtler die Forderung nach verschärften Zumutbarkeitsregeln. Schon heute gebe es zahlreiche Vorschriften, die regeln, wann Arbeitslose umziehen müssen und welche täglichen Fahrzeiten Pendlern zugemutet werden können. Gagel hält die Zumutbarkeit für ein „Randproblem“, das jedoch „das zugkräftigste Thema für den Biertisch“ sei. Die gegenwärtigen Zumutbarkeitsregeln reichten aus.

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false