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Wirtschaft: Große Lasten durch die kleine Steuerreform

STUTTGART (ajo/HB).Die Skepsis gegenüber der im Sommer vergangenen Jahres beschlossenen kleinen Unternehmenssteuerreform war schon im Vorfeld groß.

STUTTGART (ajo/HB).Die Skepsis gegenüber der im Sommer vergangenen Jahres beschlossenen kleinen Unternehmenssteuerreform war schon im Vorfeld groß.Doch inzwischen haben viele Unternehmen es schwarz auf weiß: Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer kommt sie teuer zu stehen.Statt insgesamt weniger, haben sie mehr Steuern zu zahlen.

Grund für die zusätzliche Steuerlast ist das "Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform" vom 29.10.1997.Der Gesetzgeber schreibt vor, daß für 1997 keine Rückstellungen für drohende Verluste aus langfristigen Verträgen mehr in der Steuerbilanz gebildet werden dürfen.Hinzu kommt, daß die zum 31.12 .1996 vorhandenen Rückstellungen 1997 zu mindestens 25 Prozent und in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren zu 15 Prozent aufgelöst werden müssen.

Die Auflösung erhöht den zu versteuernden Gewinn.Als Folge werden höhere Steuern fällig.Da außerdem keine neuen Drohverlustrückstellungen in der Steuerbilanz gebildet werden dürfen, fallen die bisherigen Möglichkeiten, den Gewinnausweis und damit die Steuerzahlung zumindest zu verschieben, weg.Da aber die Risiken nicht schwinden, können in der Handelsbilanz weder Drohverlustrückstellungen aufgelöst, noch kann auf die Bildung neuer verzichtet werden.Konsequenz: Beide Bilanzen klaffen nicht nur auseinander, sondern die Handelsbilanz wird - da die höheren Steuern durchschlagen - doppelt belastet.Dies nicht nur für 1997, sondern auch in den folgenden Jahren.

Den ertragsstarken Dieselmotoren-Hersteller MTU, Friedrichshafen, trifft es besonders hart.Durch die zusätzlichen Steuerzahlungen von 200 Mill.DM allein im ersten Jahr rutschte er 1997 mit 136 Mill.DM tief in die roten Zahlen.Konzernmutter Daimler-Benz muß den Verlust ausgleichen.Doch sie ist auch selbst getroffen: Mehr als eine Mrd.DM machen die steuerlichen Mehrbelastungen im AG-Abschluß aus.Sie schlagen voll auf den steuerlichen Verlustvortrag im Inland von jetzt noch rund 10 Mrd.DM durch.Doch die Aktionäre können gelassen bleiben.Der für die Börse wichtige Gewinnausweis im Konzernabschluß wird nicht berührt, da der Konzern nach US-Rechnungslegungsgrundsätzen bilanziert, die Drohverlustrückstellungen so nicht kennen.

Die Liste der von der "Steuerreform" belasteten Unternehmen läßt sich fortsetzen.Beim Stuttgarter Elektronikkonzern Robert Bosch GmbH, weltgrößter unabhängiger Automobilzulieferer, wurden nach eigenen Angaben allein 1997 rund 600 Mill.DM zusätzlicher Steuerzahlungen fällig.Und auch andere Automobilzulieferer müssen kräftig an den Fiskus zahlen: Der Getriebe- und Lenkungshersteller ZF Friedrichshafen AG beispielsweise zusätzlich 60 Mill.DM.Beim Kolbenhersteller Mahle sind es allein in der GmbH zehn Mill.DM.Doch auch Maschinen- und Anlagenbauer wie die Karlsruher IWKA AG sind betroffen: Etwa 18 Mill.DM zusätzliche Steuern hat sie zu entrichten.Das Verbot zur Bildung steuerlicher Drohverlustrückstellungen war der Preis für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und deren Nichteinführung im Osten.Insgesamt 26 Mrd.DM fehlen nach Bonner Berechnungen in den Jahren von 1998 bis 2003 in der Kasse.23 Mrd.DM sollen allein durch das Verbot und die Auflösung von Drohverlustrückstellungen kompensiert werden.

Von der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer profitieren die Unternehmen allerdings erst ab 1998.Hinzu kommt, daß die Entlastungen in vielen Fällen in keinem Verhältnis zu den Belastungen stehen."Für Daimler-Benz sind die Entlastungen durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer weitaus geringer als die zusätzlichen Belastungen durch die Neuregelung bei Drohverlustrückstellungen", stellt Finanzvorstand Manfred Gentz fest.Er fügt hinzu: "Da dies für viele Unternehmen ähnlich sein dürfte, führt diese ungleiche Verteilung in der Summe voraussichtlich zu einem erheblichen Einfluß auf die wirtschaftliche Situation deutscher Unternehmen." So bedeutet der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer für Daimler-Benz lediglich eine jährliche Entlastung in zweistelliger Millionenhöhe.Für die Tochter MTU liegen dem Vernehmen nach die Einsparungen unter einer Mill.DM pro Jahr.Bei ZF Friedrichhafen ist mit Entlastungen von etwa fünf Mill.DM zu rechnen.

Auch wenn Rückstellungen für drohende Verluste jetzt verboten sind: Tritt der Verlust tatsächlich ein, ist er selbstverständlich auch künftig steuerlich wirksam.Dies ist auch eines der Argumente, die das Bundesfinanzministerium immer vorgebracht hat.Die bisherigen Rückstellungen bewirkten lediglich eine Steuerstundung und führten nur zu einem Zinseffekt.Doch selbst der Verlust dieses Zinseffektes ist bei den besonders betroffenen Firmen größer als die Einsparungen durch die Gewerbekapitalsteuer.Bosch hat nachgerechnet und die Barwerte der eingesparten Gewerbekapitalsteuer mit den Effekten der Gegenfinanzierung für das Haus für den Zeitraum von 1997 bis 2007 verglichen.Selbst unter der Prämisse eines gleichbleibenden Gewinns kamen unter dem Strich Mehrbelastungen von 750 Mill.DM heraus."Das fehlt Bosch für Investitionen", kritisiert Bosch-Steuerexperte Klaus Bleier.Er moniert insbesondere, daß es keine längeren Übergangszeiträume gibt.Mit mehr "Augenmaß" hätte abgemildert werden können, daß einzelne Branchen und Unternehmen sehr unterschiedlich getroffen sind.

Besonders betroffen sind Unternehmen mit üblicherweise langfristigen Liefer- und Fertigungsverträgen wie der Anlagenbau, die Bauindustrie sowie die Automobilzulieferer.Bei letzeren werden vermehrt sogenannte Life-Time-Verträge geschlossen: Die Zulieferer erhalten für ein Teil oder Modul den Zuschlag über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs von fünf bis sechs Jahren.Ganz anders der Fall Daimler-Benz.Bei der Konzernmutter spielen (im landesrechtlichen Einzelabschluß) Restwert- und Rückkaufgarantien gegenüber der für das Fahrzeugleasing-Geschäft zuständigen Dienstleistungstochter Debis die zentrale Rolle, für die sogenannte Buy-Back-(Rückkauf-)Rückstellungen gebildet werden.

Die Bauindustrie oder der Anlagenbau hat im Gegensatz zu den Automobilzulieferern zumindest teilweise weiterhin steuerlich zulässige Ausweichmöglichkeiten.Sie können bei den Aufträgen, die sie bereits in Angriff genommen haben, aktivische Teilwertabschreibungen vornehmen, da im Gegensatz zur Just-in-time-Fertigung der Automobilindustrie zum Jahresende halbfertige Produkte vorhanden sind.Doch dies ist nur ein geringer Trost.Die Ermittlung der Teilwertabschreibung ist wesentlich komplizierter, heißt es etwa beim Frankfurter Baukonzern Philipp Holzmann.

Offensichtlich spielen die Drohverlustrückstellungen bei großen Unternehmen eine bedeutendere Rolle.Sie stünden stärker im internationalen Wettbewerb und seien damit höheren Risiken ausgesetzt, so die Begründung.Die kleinen und mittleren Firmen könnten damit eher zu den Gewinnern der Reform gehören.Besonders belastet werden diejenigen Unternehmen, die sich in den vergangenen Jahren eine sehr konservative Bewertung leisten konnten.Die Verärgerung bei den Firmen deshalb groß, weil in der Handelsbilanz die Drohverlustrückstellungen weiter gebildet werden müssen.Im Extremfall führt dies dazu, daß handelsbilanziell ein Verlust ausgewiesen wird, während sich der Fiskus aus der Steuerbilanz bedient.Der Frankfurter Betriebswirtschaftsprofessor Adolf Moxter spricht von einem "fiskalischen Beutezug".

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