zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Gründung von Ich-AGs wird schwerer

Arbeitgeberpräsident Hundt kritisiert Nachbesserungen bei HartzIV und warnt vor Reformumkehr

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die Bundesregierung will ab Januar 2005 die Gründung von Ich-AGs deutlich erschweren. In einem Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, heißt es, Interessenten müssten in Zukunft ihre Eignung für die Selbstständigkeit und die Stichhaltigkeit ihres unternehmerischen Konzeptes nachweisen. Wer beim Arbeitsamt eine Ich-AG beantragt, muss also, wenn das Gesetz Bundestag und -rat passiert, sein Konzept von einem Sachverständigen prüfen lassen. Solche Prüfstellen gibt es bereits jetzt bei Handwerkskammern, Innungen und den Industrie- und Handelskammern. Ich-AG-Gründer erhalten dann im ersten Jahr der Gründung einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro. Im zweiten und dritten Jahr gehen die Zuschüsse deutlich zurück. Die Betroffenen müssen sich davon allerdings selbst kranken- und rentenversichern.

Das Kabinett billigte außerdem förmlich den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), den Vermögensfreibetrag für Kinder von Beziehern des neuen Arbeitslosengelds II auf 4100 Euro heraufzusetzen – und zwar unabhängig vom Alter des Kindes. Bisher steht im Hartz-IV-Gesetz, dass dieser Freibetrag nur für Kinder ab 15 Jahren gilt. Demnach bleibt das Kindervermögen bis zu dieser Höhe geschützt und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Weiter beschloss das Kabinett, die Erprobung des Vermittlungsgutscheins bis zum 31. Dezember 2006 fortzusetzen. Um die Handhabung des Instruments zu vereinfachen, soll aber die dreimonatige Arbeitslosigkeit, die bisher dem Erhalt eines Vermittlungsgutscheins vorausgehen musste, auf sechs Wochen verkürzt werden. Der Wert des Vermittlungsscheins soll einheitlich auf 2000 Euro festgesetzt werden.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt rügte die Nachbesserungen an dem im Sommer im Vermittlungsausschuss verhandelten Hartz-Gesetz als „Verwässerungen“, die dem Ziel des Gesetzes widersprächen. Insbesondere die geplante Verlegung des ersten Auszahlungstermins für Langzeitarbeitslose von Februar auf Januar und später zum Monatsbeginn bezeichnete er als „schädlich“. Nachbesserungsbedarf sieht er auch bei Hartz IV, und zwar bei den Hinzuverdienstgrenzen für Langzeitarbeitslose, die einen Minijob oder Teilzeitjob annehmen. „Dort müssen die Anreize zur Arbeitsaufnahme noch größer werden“, sagte er.

Nach Hundts Ansicht ist derzeit – auch in Teilen der Union – eine Tendenz zur Reformumkehr zu sehen. Beispiel dafür seien auch die Debatten um die Zahnersatz-Versicherung und die Pflegereform. Werde der „an sich richtige Kurs der Agenda 2010“ verlassen, führe das zu einem zusätzlichen Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland, sagte Hundt. Allein in den vergangenen beiden Jahren seien in Deutschland eine Million Arbeitsplätze verloren gegangen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false