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GRÜNDUNGSZUSCHUSS 2012: Das hat sich geändert

KÜRZERE FRISTENDurch ein neues Gesetz haben sich die Voraussetzungen für den Zuschuss geändert. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, muss nun früher einen Antrag stellen und sein Unternehmen spätestens sieben Monate nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden.

KÜRZERE FRISTEN

Durch ein neues Gesetz haben sich die Voraussetzungen für den Zuschuss geändert. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, muss nun früher einen Antrag stellen und sein Unternehmen spätestens sieben Monate nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden. Bisher war das bis zu neun Monate danach möglich.

WENIGER GELD

Die Arbeitsagentur bewilligt maximal eine Förderung für 15 Monate. Gezahlt wird zunächst sechs Monate lang Arbeitslosengeld I (bisher neun Monate) sowie eine Pauschale von 300 Euro. Wird eine Verlängerung bewilligt, kann die Pauschale weitere neun Monate (bisher sechs Monate) gezahlt werden.

KEIN RECHTSANSPRUCH

Neu ist auch, dass Arbeitslose keinen Rechtsanspruch mehr auf die Förderung haben. Ob man den Zuschuss erhält, entscheidet der Berater bei der Arbeitsagentur. mako

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