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Wirtschaft: Grünes Licht für Reform der Finanzmärkte

Bundestag stimmt Liberalisierung des Börsen- und Wertpapierhandels zu / Anlagehaftung verkürzt BONN (AP).Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitag in Bonn zahlreichen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Börsen- und Wertpapierhandels in der Bundesrepublik zugestimmt.

Bundestag stimmt Liberalisierung des Börsen- und Wertpapierhandels zu / Anlagehaftung verkürzt BONN (AP).Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitag in Bonn zahlreichen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Börsen- und Wertpapierhandels in der Bundesrepublik zugestimmt.Mit der Verabschiedung des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes und anderen Regelungen soll vor allem aufstrebenden Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.Das Maßnahmenpaket zielt ferner darauf ab, die Chancen des Finanzplatzes Deutschland auch mit Blick auf den Euro zu verbessern. Novelliert werden im wesentlichen das Börsen- und Wertpapierhandelsrecht sowie die Gesetze über Kapitalanlage- und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.Erstmals sollen in Deutschland auch Aktienfonds mit begrenzter Laufzeit möglich sein.Auch werden die auf den internationalen Märkten längst üblichen Dach- und Aktienindexfonds zugelassen.Durch die Schaffung neuer Sondervermögen soll darüber hinaus die private Altersvorsorge verbessert werden.Die Einführung sogenannter Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge soll einem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz vorbehalten bleiben, das im kommenden Jahr in Angriff genommen werden soll. Zu den begleitenden Maßnahmen, die in Deutschland börsennotierte Unternehmen international attraktiver machen sollen, gehört auch ein Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz.Danach sind künftig auch Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards möglich und Abschlüsse nach deutschem Recht nicht mehr erforderlich.Außerdem sollen mit sogenannten Stückaktien in Deutschland künftig auch Aktien ohne Nennwert zugelassen werden.Da diese Aktienform ausschließlich eine Beteiligungsquote an einer Gesellschaft repräsentiert, bietet sie einen Weg, die Währungsumstellung zum Euro ohne zusätzlichen Aufwand für die börsennotierten Firmen zu bewältigen. Bundesfinanzminister Theo Waigel sagte in der rund zweistündigen Parlamentsdebatte, die Globalisierung der Kapitalmärkte und die Einführung des Euro hätten die jetzt beschlossenen Maßnahmen dringend notwendig gemacht.Das Finanzmarktförderungsgesetz komme genau zum richtigen Zeitpunkt, um den deutschen Finanzplatz weiterzuentwickeln und den internationalen Erfordernissen anzupassen. Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Steiger hob hervor, daß durch einen unkomplizierteren Börsenzugang für junge und mittelständische Unternehmen Risikokapital künftig einfacher und schneller verfügbar sei.Auch der SPD-Abgeordnete Martin Bury nannte das Gesetzespaket einen "wenn auch zaghaften Schritt in die richtige Richtung".Für Bündnis 90/Die Grünen sprach Margareta Wolf von guten Ansätzen, die aber in vielen Bereichen noch nicht optimal seien. Für Kritik unter Verbraucherschützern sorgt jedoch der Teil des Gesetzes, der die Verjährungsfrist für fehlerhafte Anlageberatung und für die sogenannte Prospekthaftung verkürzt.Danach soll künftig die Verjährungsfrist bei der Haftung für Verkaufs- und Börsenzulassungsprospekte sowie für Firmenberichte von fünf auf drei Jahre eingeschränkt werden.Für eine fehlerhafte Anlageberatung im Wertpapierbereich sollen die Anlageberater in Zukunft nicht mehr 30, sondern nur noch drei Jahre lang haften. Allerdings soll auch das Vertrauen der Anleger in die Integrität der Wertpapiermärkte gestärkt werden.Dazu soll der Bußgeldrahmen für unlautere Wertpapieremissionen von 100 000 auf eine Mill.DM ausgeweitet werden.Zudem sollen auch die Befugnisse der Börsenaufsicht bei Verdacht auf Insidergeschäfte und Kursmanipulationen ausgedehnt werden. Dem Gesetz muß der Bundesrat noch zustimmen.Einwände der Länderkammer werden jedoch nicht erwartet.Läuft alles nach Plan, soll das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz am 1.April in Kraft treten.

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