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Wirtschaft: Grundbesitz-Anleger werden alle entschädigt

Deutsche Bank springt für Immobilienfonds ein

Berlin - Die Anleger des im Dezember 2005 geschlossenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest der Deutschen Bank können aufatmen: Die Bank will alle Fondsanleger entschädigen, die einen Vermögensverlust erlitten haben. Dies kündigte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann am Donnerstag an. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Anleger schon vor der Schließung Anteile an dem Fonds hatten und immer noch halten. Bisher wollte die Bank nur Anleger unterstützen, die in den vergangenen zwei Jahren in den Fonds investiert hatten.

Die Bank hat insgesamt 203 Millionen Euro zurückgestellt, um auf Entschädigungszahlungen vorbereitet zu sein. Wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf allerdings ausfällt, hängt von dem Gutachten der Sachverständigen ab, die die im Fonds enthaltenen Immobilien derzeit neu bewerten. Spätestens Ende des Monats soll das Gutachten vorliegen. Danach wird der Fonds wieder geöffnet.

Am 9. Dezember 2005 hatte die Bank die Ausgabe von Anteilsscheinen an dem Fonds eingestellt, um eine Neubewertung der Immobilien in die Wege zu leiten. Verunsicherte Anleger wollten ihre Anteile daraufhin zurückgeben. Das führte am 13. Dezember zur Schließung des Fonds. In der Folge geriet die gesamte Branche in Turbulenzen.

„Es ist notwendig, dass der Fonds wieder geöffnet wird und geöffnet bleibt“, sagte Finanzvorstand Clemens Börsig auf der Bilanzpressekonferenz in Frankfurt. Er deutete an, dass die Bank den Grundbesitz-Fonds im Fall von Liquiditätsproblemen „mit geeigneten Maßnahmen“ unterstützen werde. Börsig geht nicht davon aus, dass die 203 Millionen Euro komplett für die Entschädigungszahlungen benötigt werden.

Ackermann wies die öffentliche Kritik an der Fondsschließung zurück: „Das war für uns ein ganz heikles Thema“, sagte der Vorstandsvorsitzende. Die Bank habe abwägen müssen, ob sie eine Klage ihrer Aktionäre oder eine Klage der Fondsanleger riskieren wollte. Wäre der An- und Verkauf von Fondsanteilen trotz der Neubewertung weiterhin möglich gewesen, hätten Aktionäre die Bank wegen Untreue verklagen können. Die nun gefundene Lösung sei optimal für alle Beteiligten, bleibe aber eine Ausnahme. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Bank immer dann einspringt, wenn es mit Fonds nach unten geht.“ mot

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