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Wirtschaft: Grunderwerbsteuer für das eigene Haus "vorläufig"

BONN (AP).Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum soll künftig nur noch "vorläufig" festgesetzt werden.

BONN (AP).Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum soll künftig nur noch "vorläufig" festgesetzt werden.Darauf haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder mit dem Bundesfinanzministerium verständigt.Wie das Ministerium am Donnerstag in Bonn bestätigte, sind die Finanzämter bereits informiert.Die vorläufige Festsetzung bedeute, daß Grunderwerbsteuer zurückgezahlt werden soll, wenn das Bundesverfassungsgericht in einem anhängigen Verfahren diese Steuer für das selbstgenutzte Haus oder die Eigentumswohnung für verfassungswidrig erklären sollte.Bisherige Einsprüche gegen Grunderwerbsteuerbescheide würden bis zu einer Stellungnahme des Verfassungsgerichts nicht bearbeitet, teilte das Ministerium mit."Bei 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis für ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus geht es nicht um Kleckerbeträge", erklärte dazu Friedrich-Adolf Jahn, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Düsseldorf.

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