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Betreut. Hebammen sind bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes für Mütter da. Foto: dpa

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Wirtschaft: Gut zu Kindern

Erste staatlich anerkannte Weiterbildung für Familienhebammen

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen eine staatlich anerkannte Weiterbildung für Familienhebammen eingeführt. Um den ab sofort geschützten Berufstitel tragen zu dürfen, müssen Geburtshelfer künftig eine Weiterbildung von 400 Stunden nachweisen. „Unser Ziel ist, Familienhebammen als feste Partnerinnen in der Jugendhilfe zu etablieren“, sagte Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). Erste Weiterbildungsgänge beginnen im April 2011.

Bislang umfasste die Ausbildung nur 170 Stunden. Bereits ausgebildete Familienhebammen müssen eine verkürzte Zusatzweiterbildung absolvieren, um die Berufsbezeichnung weiterhin nutzen zu dürfen. Familienhebammen betreuen schwangere Frauen, Mütter und deren Kinder, die besonderen gesundheitlichen oder sozialen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen Alkohol- und Drogenabhängige, auch Alleinerziehende, Ausländer, Behinderte, minderjährige Mütter, Straftäterinnen und Opfer von Vergewaltigungen. Die Hebammenbetreuung endet zudem nicht wie im Regelfall acht Wochen nach der Geburt, sondern kann bei Bedarf bis zum Beginn des 2. Lebensjahrs fortgesetzt werden. Nach Özkan sollen künftig in jeder niedersächsischen Kommune Familienhebammen eingesetzt werden.

Die Mütter werden zu Hause betreut. Neben Geburtsbegleitung, Nachsorge und Ernährungsberatung achten die Familienhebammen vor allem auf die Förderung des Selbsthilfe der Mütter. dpa

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