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Wirtschaft: GVO

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO, siehe Bericht Seite 17) von 1995 befreit die Autoproduzenten und Vertragshändler von dem Gebot des freien Wettbewerbes im europäischen Binnenmarkt. Sie gestattet dem Hersteller, sich einen Händler nach eigenen Kriterien auszuwählen.

Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO, siehe Bericht Seite 17) von 1995 befreit die Autoproduzenten und Vertragshändler von dem Gebot des freien Wettbewerbes im europäischen Binnenmarkt. Sie gestattet dem Hersteller, sich einen Händler nach eigenen Kriterien auszuwählen. Dieser Vertragshändler besitzt dann die „Exklusivrechte“ am Neuwagenverkauf in einer bestimmten Region. Die Hersteller können dem Händler verbieten, andere Marken zu verkaufen. Die Folge: erhebliche Preisunterschiede bei Neuwagen in den Mitgliedstaaten. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti wirft der Autoindustrie vor, in Deutschland eine Hochpreisstrategie zu betreiben. Die GVO läuft im September aus. Mit einem neuen Entwurf will Monti den Automarkt liberalisieren und die Position der Vertragshändler stärken. Die Hersteller dürfen dann nicht mehr bestimmen, wer ihre Neuwagen verkauft. Die Preise in Deutschland dürften dann billiger werden. chg

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