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Wirtschaft: GWB

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das Grundgesetz des deutschen Wettbewerbsrechts. Es soll im nächsten Jahr reformiert und mit neuen Verfahrensvorschriften auf EUEbene harmonisiert werden (siehe Bericht auf dieser Seite).

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das Grundgesetz des deutschen Wettbewerbsrechts. Es soll im nächsten Jahr reformiert und mit neuen Verfahrensvorschriften auf EUEbene harmonisiert werden (siehe Bericht auf dieser Seite). Das GWB kennt vor allem zwei Formen von Wettbewerbsbeschränkungen: Kartelle, also Absprachen von Unternehmen über Preise oder Konditionen, und Fusionen, also Unternehmenszusammenschlüsse. Diese sind verboten, wenn sie zu einer marktbeherrschenden Stellung führen oder eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird. Die geplante GWB-Reform betrifft die Fusionskontrolle im Bereich der Presse und enthält neue Verfahrensregeln im Umgang mit Kartellen. hej

LEXIKON

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