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Wirtschaft: Händler klagen erneut gegen das Dosenpfand Unternehmen stellen Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht

Berlin (Tsp). Die Gegner der Einführung des Pflichtpfands auf Dosen und andere Einwegverpackungen geben nicht auf.

Berlin (Tsp). Die Gegner der Einführung des Pflichtpfands auf Dosen und andere Einwegverpackungen geben nicht auf. Trotz mehrerer juristischer Niederlagen reichten Brauereien und Einzelhändler erneut Verfassungsbeschwerde sowie Eilanträge ein, um das Pfand doch noch vor dem 1. Januar zu stoppen, teilte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Montag mit. Erst am vergangenen Freitag hatte das Gericht eine ähnliche Beschwerde nicht zur Verhandlung angenommen. Ab Jahresbeginn müssen Verbraucher Pfand auf Einwegverpackungen von Bier, Mineralwasser und Limonaden zahlen. Je nach Verpackungsgröße sind 0,25 oder 0,50 Euro fällig.

Dem Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zufolge reichten 25 Unternehmen, darunter Brauereien, eine Supermarktkette und ein Dosenhersteller, die neuerliche Verfassungsbeschwerde ein. Damit soll eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen Donnerstag gekippt werden. Die Leipziger Richter hatten Eilanträge gegen das Pfand abgewiesen und wollen in der Sache erst Anfang kommenden Jahres entscheiden. Wann das Verfassungsgericht über die neue Beschwerde befindet, ist nach Angaben des Sprechers noch nicht klar. Über die Eilanträge muss das Verfassungsgericht aber noch vor dem 1. Januar entscheiden.

Wegen der Versäumnisse des Handels bei der Umsetzung der Verordnung und der andauernden juristischen Querelen wird es ab Januar auf jeden Fall kein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem geben. Daher werden die Handelskonzerne zunächst mit eigenen Pfandsystemen arbeiten. Teile des Handels unter Führung des Handelverbandes HDE kündigten an, bis Oktober für eine praktikable und flächendeckende Lösung zu sorgen. Voraussetzung für ein bundeseinheitliches Pfandsystem ist ein ClearingSystem (siehe Lexikon), das für einen finanziellen Ausgleich zwischen den einzelnen Handelsunternehmen sorgt.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte erklärt, er werde sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bis Oktober die „beschränkte Erfüllung der Verpackungsverordnung“ geduldet wird. Bis ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem funktioniert, können Einwegverpackungen nur dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden.

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