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Wirtschaft: Häuslekäufer hoffen auf Karlsruhe

Egal, was Sie tun, einer ist immer dabei - der Fiskus.Ob Sie Geld anlegen, Ihrer Familie Haus und Grund schenken oder sich ein Auto kaufen, das Finanzamt ist mit von der Partie.

Egal, was Sie tun, einer ist immer dabei - der Fiskus.Ob Sie Geld anlegen, Ihrer Familie Haus und Grund schenken oder sich ein Auto kaufen, das Finanzamt ist mit von der Partie.Doch nicht immer halten die Steuerbehörden die Hand zu recht auf.Sowohl bei der Vermögen- als auch bei der Erbschaftsteuer haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Fiskus bereits in seine Schranken gewiesen.Nun steht die nächste Steuer auf dem verfassungsrichterlichen Prüfstand: die Grunderwerbsteuer.

Genau 3,5 Prozent vom notariell beglaubigten Kaufpreis verlangt das Finanzamt derzeit von demjenigen, der eine Immobilie ersteht.Erst wenn die Steuer gezahlt ist, erteilen die Finanzbehörden die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen werden darf.

Doch Steuerrechtler haben Zweifel, ob diese Praxis auch in Zukunft Bestand haben kann.Dabei beziehen sie sich auf einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts.Im Jahr 1995, in ihrer Entscheidung über die Bewertung von Immobilien im Erbschaftsteuerverfahren, ließen die Richter nämlich deutliche Sympathien für die Inhaber von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern erkennen.Das "übliche Einfamilienhaus" müsse von der Vermögensteuer ausgenommen bleiben, und auch im Erbschaftsteuerrecht sei der "steuerrechtliche Zugriff familiengerecht zu mäßigen", befanden sie."Der Staat muß dem Bürger das lassen, was er zum Leben braucht", schildert Marlene Großkreutz, Präsidentin des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, die Grundzüge des Urteils.Konsequenz: Wer sich eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zulegt, um selbst darin zu wohnen, müsse von der Grunderwerbsteuer verschont bleiben.Das Niedersächische Finanzgericht wollte Klarheit.Die Hannoveraner riefen im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht an und baten um eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Grunderwerbsteuer.

Den Richterspruch erwarten nicht nur Hunderttausende Immobilienkäufer mit Spannung.Auch die Finanzsenatoren und -minister der Länder blicken nach Karlsruhe - allerdings mit gemischteren Gefühlen.Denn das Aufkommen an Grunderwerbsteuern steht den Bundesländern zu, die - nach ihrem Belieben einen Teil der Einnahmen an die Gemeinden weiterreichen können.Fast 650 Mill.DM Grunderwerbsteuer flossen im vergangenen Jahr in die Kassen des Landes Berlin.Kein Pappenstiel: Nach Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer bringt die Immobilienkaufsteuer dem Staatssäckel der Berliner Finanzsenatorin die meisten Einnahmen.Bundesweit warf die Grunderwerbsteuer 1996 rund 6,7 Mrd.DM ab, für 1997 rechnen die Steuerschätzer mit einem deutlichen Einnahmenzuwachs auf 9,4 Mrd.DM.

Beim Bundesfinanzministerium demonstriert man Gelassenheit.Den Anforderungen der Verfassungsrichter habe man Rechnung getragen, indem man die Vermögensteuer abgeschafft und die Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöht habe.Es gebe daher keinen Grund, die Grunderwerbsteuer verfassungsrechtlich zu brandmarken.

Die Finanzämter haben jedoch bereits Vorsorge getroffen.Seit diesem Jahr ergehen Steuerbescheide in Bezug auf die Festsetzung der Grundwerbsteuer nur noch vorläufig.Sollte das Bundesverfassungsgericht die Steuer kippen, wird automatisch rückerstattet, verspricht die Oberfinanzdirektion Berlin.Steuerberater empfehlen aber, vorsorglich auch noch Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und auf das Verfassungsgerichtsverfahren zu verweisen.

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