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Wirtschaft: Haffa-Brüder: „Wir sind unschuldig“

Anlegerschützer fordern schärfere Gesetze gegen Kursmanipulation / Ministerin arbeitet an Reform

Berlin (hej/mot/dr). Anlegerschützer befürchten, dass der am Montag begonnene Strafprozess gegen die ExVorstände des Medienunternehmens EM.TV Thomas und Florian Haffa mit einem milden Urteil enden könnte. „Ich rechne damit, dass bei diesem Prozess nicht viel für die Anleger herauskommt“, sagte Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Tagesspiegel. Die wegen Kursbetrugs angeklagten Brüder wiesen vor dem Münchener Landgericht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück, falsche Zahlen und geschönte Angaben über den Geschäftsverlauf veröffentlicht zu haben, um den Aktienkurs zu stützen.

„Am Ende des Verfahrens wird klar sein, dass der Gesetzgeber handeln muss“, glaubt Hocker. So sei es für Anleger meist unmöglich, Vorständen oder Aufsichtsräten nachzuweisen, dass sie die Aktionäre vorsätzlich betrogen haben. „Paragraf 400 Aktiengesetz (siehe Kasten) muss deshalb verschärft werden“, forderte Hocker. „Schon die grobe Fahrlässigkeit muss strafbar sein.“ Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, das zum 1. Juli in Kraft trat, wurde zwar das Strafmaß für Kursbetrug heraufgesetzt, zugleich wurden aber auch die juristischen Hürden höher gelegt: So ist die Tat nur noch dann strafbar, wenn der Schuldige durch seine falschen Angaben nachweisbar auf den Kurs eingewirkt hat. Die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer sagte am Montag, das neue Recht finde möglicherweise Anwendung.

„Das Nachsehen hat in jedem Fall der Kleinanleger“, sagte Klaus Nieding, Präsident des Deutschen Anleger-Schutzbundes. Ex-Finanzvorstand Florian Haffa könne mit dem Hinweis auf sein abgebrochenes Studium darlegen, dass er wegen seiner mangelnden Erfahrung als verantwortlicher Vorstand nur fahrlässig und nicht mit Vorsatz gehandelt habe. Am Ende, so Nieding, würden die Haffas wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. „Wenn die Politik dieses Signal nicht wahrnimmt, dann weiß ich nicht, was noch alles in Sachen Anlegerbetrug passieren muss.“ Gefordert ist der Gesetzgeber nach Meinung der Anlegerschützer auch im Zivilrecht. „Schadensersatzansprüche dürfen sich nicht nur gegen das Unternehmen richten, sondern auch gegen die Personen in Vorstand und Aufsichtsrat“, forderte DSW-Geschäftsführer Hocker.

Das will auch die neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Verbesserung des Anlegerschutzes habe für die Ministerin „hohe Priorität“, sagte eine Sprecherin. Im Gespräch sind neben der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern noch weitere Erleichterungen für geschädigte Aktionäre: So soll die Grenze, ab der Anleger klagen können, von derzeit zehn Prozent des Aktienbesitzes deutlich gesenkt werden. Und Paragraf 400 Aktiengesetzkönnte auf grobe Fahrlässigkeit ausgeweitet werden. Ändere der Gesetzgeber die Strafnormen, seien die großen Fälle der Vergangenheit wie Infomatec oder Kinowelt nicht berührt, weil die geänderten Gesetze nur für die Zukunft gelten könnten, warnt das Deutsche Aktieninstitut (DAI). Vom Haffa-Prozess erhofft sich das DAI „ Signalwirkung“. Sollten aber die Ex-Vorstände mit einem milden Urteil davonkommen, „werden viele geschädigte Anleger glauben, dass die wirklich großen Fische durchs Netz gehen“, sagte DAI-Direktor Franz-Joseph Leven.

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