zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Haftstrafen im Fall Phoenix

Prokurist und Geschäftsführerin wegen Betrugs und Untreue verurteilt

Frankfurt am Main/Berlin - Der erste Prozess im Betrugsskandal um die Anlagefirma Phoenix ist mit Haftstrafen gegen zwei ehemalige Mitarbeiter zu Ende gegangen. Der 46-jährige Ex-Prokurist Michael Milde muss wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die 64-jährige Elvira Ruhauf, Ex-Chefsekretärin des verstorbenen Firmengründers Dieter Breitkreuz und spätere Geschäftsführerin, wurde vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, erhielt jedoch eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue. Phoenix hatte 30 000 Anleger mit vorgetäuschten Finanzgeschäften um eine Nettosumme von 300 Millionen Euro geprellt.

Bei der Urteilsverkündung am Dienstag sprach Richter Jochen Müller von der 26. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts von einer „Dimension, die ihresgleichen sucht“. Er kritisierte auch die Wirtschaftsprüfer und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Weder den Prüfern von Ernst & Young noch dem Abschlussprüfer seien über Jahre hin die von Milde gefälschten Unterlagen und Kontoauszüge aufgefallen. Erst durch die Berufung neuer Aufsichtsräte fiel der Betrug Anfang 2005 auf. Bei der Bafin gibt es nach Auffassung des Richters „strukturelle“ Defizite, die verhinderten, dass solche Betrügereien erkannt werden könnten.

Die geschädigten Anleger warten auch ein Jahr nach der Insolvenz der Anlagefirma auf eine Entschädigung. Sie soll zumindest teilweise ab 2007 erfolgen. Vorgesehen ist, dass die Anleger 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten. Im Mai hatten sich Gläubigervertreter auf einen Insolvenzplan geeinigt, der zunächst die Verteilung der festgestellten Insolvenzmasse in Höhe von 230 Millionen Euro regeln soll. Da der entstandene Schaden höher ausfällt, kommt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) für die Differenz auf. Allerdings ist dieser Betrag pro Anleger auf 20 000 Euro begrenzt.

Drei Monate lang hatte das Landgericht gegen die Ex-Phoenix-Geschäftsführer verhandelt. Nach Angaben von Richter Müller galt die vor 28 Jahren gegründete Phoenix als „Schmuddelkind“ der Branche. Die Betrügereien begannen 1994. Gewinne habe das Unternehmen nie erzielt. Der 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommene Breitkreuz sei ein schlechter Händler gewesen, sowohl Milde und Ruhauf hätten keinerlei Erfahrung im Bankgeschäft gehabt. Als die Verluste immer größer wurden – schon 1997 waren es zwischen 40 und 50 Millionen Euro – ging Phoenix dazu über, frische Anlagegelder an Altanleger auszuschütten. Dabei profitierte das Unternehmen von einem, so Müller, gut laufenden Vertrieb. Elvira Ruhauf wurde wegen Untreue verurteilt, weil sie im Wissen um die Unregelmäßigkeiten kurz vor der Pleite gut eine Million Euro an Familienmitglieder und Freunde ausgezahlt hatte.

Die Anwälte wollen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof prüfen. Die Ermittlungen gehen aber weiter, weil es noch mehr Verdächtige gibt. Der Frankfurter Anwalt Klaus Nieding, der mit Kollegen rund 3000 Phoenix-Geschädigte vertritt, kritisierte die Urteile als zu niedrig. Sie seien ein Schlag ins Gesicht der geprellten Anleger. ro/mot

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false