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Wirtschaft: Handwerk: Der Meisterbrief bleibt

Bundesregierung und Handwerk haben ihren Streit um den Meisterbrief als Bedingung für eine Geschäftseröffnung beigelegt. Die Handwerksordnung sei entsprechend eines Beschlusses von Bund und Ländern präzisiert worden, teilten Wirtschaftsminister Werner Müller und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, mit.

Bundesregierung und Handwerk haben ihren Streit um den Meisterbrief als Bedingung für eine Geschäftseröffnung beigelegt. Die Handwerksordnung sei entsprechend eines Beschlusses von Bund und Ländern präzisiert worden, teilten Wirtschaftsminister Werner Müller und der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, mit. Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker kritisierte, Erleichterungen seien in dem Beschluss nicht enthalten.

Minister Müller sagte, der Zugang zu Existenzgründungen werde erleichtert, der Meisterbrief behalte gleichzeitig seine Bedeutung. Da nur in Deutschland die Meisterprüfung als Voraussetzung für den Berufszugang vorgeschrieben werde, müsse auch darauf geachtet werden, dass Deutsche gegenüber Europäern nicht benachteiligt würden.

Umstritten war vor allem, wann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Meisterprüfung erlaubt werden dürfen. Künftig gebe es einheitliche und vereinfachte Bedingungen für Ausnahmen: Wenn Antragsteller 47 Jahre oder älter sind, wenn sie schon lange als Geselle "in herausgehobener Stellung" arbeiten oder eine günstige Gelegenheit zur Übernahme eines Betriebes nicht verstreichen lassen wollen, soll der Schritt in die eigene Existenz nicht an der fehlenden Meisterprüfung scheitern. Auch Mitarbeiter von Handwerksbetrieben, denen Arbeitslosigkeit droht, sollen die Chance zur Selbstständigkeit im Handwerk erhalten.

Qualitätsstandards blieben aber bestehen, betonte Philipp. Die zur Ausübung eines Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssten auch bei Verzicht auf die Meisterprüfung nachgewiesen werden. "Sinnvoll erscheint allein, Justierungen an bestimmten Schnittstellen vorzunehmen." Dabei gehe es vor allem um einheitliche Anwendung und Auslegung der Handwerksordnung in ganz Deutschland. Es werde aber weiterhin in jedem Einzelfall entschieden, ob es für den Betroffenen zumutbar ist, die Meisterprüfung abzulegen.

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