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Hier geht's zur Agentur - aber geht's dadurch auch in Arbeit?

© Jan Woitas/dpa

Update

Hartz IV: Bundesrechnungshof rügt Jobcenter

"Oft nur zufällig erfolgreich" und "oft nutzlos": Der Bundesrechnungshof kritisiert Förderprogramme, mit denen Hartz-IV-Bezieher für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden sollen.

Knapp 1,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland sind arbeitslos. Die Jobcenter tun einiges, um diese Menschen wieder in Arbeit zu bringen: Sie bekommen Weiterbildungen, machen Ein-Euro-Jobs, um sich an einen normalen Arbeitstag zu gewöhnen, oder nehmen an Eingliederungsprogrammen teil. Doch dabei gibt es ein Problem: Die Maßnahmen werden von den Jobcenter-Mitarbeitern oft nicht richtig dokumentiert.

Kontrolleure des Bundesrechnungshofs haben Ende 2015 fast 500 Jobcenter-Fälle überprüft. In 39 Prozent der Fälle seien die Ergebnisse der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme nicht festgehalten und die Daten der Leistungsempfänger nicht aktualisiert worden. Die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern sei „noch deutlich verbesserungsbedürftig“, heißt es in einem vorläufigen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Förderprogramme seien deswegen „oft nur zufällig erfolgreich“. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Freitag aus dem nicht veröffentlichten Dokument zitiert.

Weiterbildungen werden ignoriert

Als Beispiel wurde eine Frau genannt, die eine Weiterbildung zur Kauffrau im Einzelhandel gemacht und die Abschlussprüfung mit „sehr gut“ bestanden hatte. Das Jobcenter veränderte ihr Bewerberprofil aber nicht und führte die Frau weiter als „Verkaufshilfe“. Damit hätten die Mitarbeiter in den Jobcentern Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder interne Weisungen der Kommunen missachtet.

Die Prüfer merkten dazu an: Ignorierten die Jobcenter, dass sich die Menschen Wissen oder Können durch die Weiterbildung angeeignet hätten, könne sich dies „negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken“. In dem Bericht wird außerdem kritisiert, dass bei gut jedem dritten Fall der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen wurde, die Strategie zur Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. In vielen Fällen wurde vor Programmende nicht mit den Teilnehmern darüber geredet, wie es weitergehen könnte.

Wenn die Weiterbildungen aber nicht berücksichtigt würden, blieben die „mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos“, heißt es in dem Dokument. Eine längerfristige Qualifizierung mit Abschluss kostet die Jobcenter laut Arbeitsagentur im Schnitt 913 Euro im Monat. Für einen Ein-Euro-Job würden im Monat durchschnittlich 361 Euro ausgegeben. Die Mängel seien „ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben“.

„Es ist richtig, dass es Mängel gibt"

Ein Sprecher des Bundesrechnungshofs äußerte sich am Freitag nur knapp zu dem vorläufigen Prüfbericht. Die Behörde werde nun die Stellungnahme der BA durchlesen und einarbeiten. Spätestens Ende des Jahres solle dann der abschließende Bericht vorliegen.

Von der Arbeitsagentur hieß es auf Nachfrage des Tagesspiegels zunächst: „Der Bundesrechnungshof hat ausdrücklich anerkannt, dass wir mit unseren Weisungen das Vorgehen der Jobcenter detailliert und umfangreich geregelt haben.“ Diese Regeln halte der Rechnungshof generell für ausreichend. BA-Sprecherin Susanne Eikemeier gab aber auch zu: „Es ist richtig, dass es Mängel gibt. Wir wissen, dass wir etwas tun müssen, und das tun wir auch.“ Jobcenter-Mitarbeiter sollen nochmals intensiv geschult werden.

Allerdings, sagte sie, würden Fehler bei der Dokumentation nicht zwingend zu Nachteilen bei der Jobvermittlung führen. Die Jobcenter-Mitarbeiter würden trotzdem mit den Kunden sprechen und weitere Maßnahmen überlegen. „Und 70 Prozent der Hartz-IV-Bezieher haben mehr als ein sogenanntes Vermittlungshemmnis“, sagte Eikemeier. Das bedeute, dass eine Maßnahme allein sowieso nicht immer ausreiche.

Offen blieb in dem Bericht des Bundesrechnungshofs, inwieweit die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern wie Arbeitsüberlastung und hohe Fluktuation der Mitarbeiter zu den genannten Defiziten führen. Stattdessen stellen die Prüfer die Frage, ob es in den Jobcentern für die Führungskräfte genug Anreize gebe, diese Aspekte der Vermittlungsarbeit „stärker als bislang in den Blick zu nehmen“.

Sozialverband ist nicht überrascht

Den Paritätischen Wohlfahrtsverband überraschen die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs nicht. „Die Maßnahmen verpuffen so einfach“, kritisierte Tina Hofmann, Referentin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. „Ich erwarte, dass die Arbeitsagentur die Ergebnisse besser festhält und auswertet.“ Ein noch größeres Problem sei, dass die Jobcenter Kunden oft in unpassende Maßnahmen vermitteln würden – vor allem jetzt, zum Ende des Jahres hin. „Dezemberfieber“ nennt Hofmann das Phänomen. Die Arbeitsagentur müsse die noch vorhandenen Gelder ausgeben.

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