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Wirtschaft: Hat Gerster gelogen?

Die Affäre um den Vertrag mit der Agentur WMP ist für den BA-Chef noch nicht ausgestanden

Von Antje Sirleschtov

Eigentlich sollte es nicht viel mehr als eine Show-Veranstaltung werden, wenn Florian Gerster am Freitagnachmittag zum zweiten Mal innerhalb nur weniger Wochen vor dem Wirtschafts- und Arbeitsausschuss des Bundestages erscheint. Denn vom Rücktritt des Vorstandschefs der Bundesanstalt für Arbeit (BA) spricht eigentlich niemand mehr.

Und geladen worden war Gerster auch nur, weil vor allem die Abgeordneten der Union noch einmal mit ihm wegen dessen Millionenauftrag an das Berliner PR-Beratungsbüro WMP Eurocom abrechnen wollten.

Nun könnte die vorweihnachtliche Ausschusssitzung für Gerster allerdings doch noch unangenehm werden. Denn mittlerweile vergleicht nicht nur die Opposition seine früheren Aussagen über das Zustandekommen des umstrittenen Werbevertrages mit den Recherchen des Bundesrechnungshofes. Auch den Abgeordneten der Koalition kommt einiges daran spanisch vor. Weshalb der Chef des Ausschusses, der SPD-Politiker Rainer Wend, bereits zum Wochenbeginn weiteren Ärger ankündigte, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag zwischen der Bundesanstalt und WMP doch anders zustande gekommen war, als es Gerster den Abgeordneten erläutert hatte.

Konkret geht es darum, dass Gerster den Ausschussmitgliedern bei seiner ersten Befragung das Gefühl vermittelt hatte, er selbst habe im Detail nicht so sehr viel mit dem Auftrag im Volumen von rund 1,3 Millionen Euro zu tun gehabt. Seine Beamten von der BA-eigenen Auftragsvergabestelle hätten festgestellt, dass es wegen der Eilbedürftigkeit eines neuen Kommunikationskonzeptes keinerlei öffentlicher Ausschreibung bedürfe. Und die Beamten hätten auch den Vertrag, den der Rechnungshof als „inhaltlich äußerst dürftig“ abgekanzelt hat, ausgehandelt.

Doch war das auch so, in diesem Frühjahr? Der Rechnungshof zumindest hat an dieser Darstellung Florian Gersters Zweifel. Beim Rechnungshof glaubt man zu wissen, dass der Behördenchef selbst die Verhandlungen geführt und die Eilbedürftigkeit festgestellt habe. Von seinen Beamten sei dies später allenfalls „bestätigt“ worden. Und die Ausschussmitglieder fragen sich natürlich jetzt, wer nun die Unwahrheit sagt.

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