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Wirtschaft: Haushalt 2001: Arbeitslose bekommen mehr Geld

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter widerspricht es dem Grundgesetz, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter widerspricht es dem Grundgesetz, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen nicht berücksichtigt werden. Bis Juni 2001 muss nun eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden. Andernfalls dürfen auf Einmalzahlungen keine Sozialbeiträge mehr erhoben werden.

Sozialminister Walter Riester zeigte sich vom Urteil am Mittwoch "nicht überrascht". Er kündigte an, "nun so schnell zu handeln, dass daraus sich ergebende neue Regelungen bis zum 1. Januar 2001 umgesetzt sind". Auch Finanzminister Hans Eichel erklärte am Rande der Vorstellung seines Haushaltsentwurfs in Berlin, die Folgen des Urteils bereits berücksichtigt zu haben. 2,1 Milliarden Mark habe er im Etat bereitgestellt, um das Arbeitslosengeld zu erhöhen. Die Regierung werde als Konsequenz auf das Urteil auf jeden Fall die "Leistungen erhöhen und nicht auf Beitragseinnahmen verzichten". Das Gericht lässt beide Möglichkeiten zu. Es käme die Sozialkassen und Eichel aber wesentlich teurer, Weihnachts- und Urlaubsgeld von Sozialbeiträgen zu befreien.

Das Verfassungsgericht geht in seinem Beschluss davon aus, dass die Leistungen für Arbeitslose um etwa zehn Prozent steigen. "Denn um diesen Prozentsatz erhöhen sich im Durchschnitt die Lohnersatzleistungen bei der Berücksichtigung einmalig gezahlter Arbeitsentgelte, wenn aufgrund der vorliegenden Informationen über die Lohnstruktur bei ganzjährigen Beschäftigungsverhältnissen davon ausgegangen wird, dass die Mehrzahl der Versicherten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld erhält", heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Für einen Arbeitslosen bedeutete das nach ersten Schätzungen im Schnitt 140 Mark mehr im Monat. Nachzahlungen können nach der Entscheidung der Richter aber nur diejenigen durchsetzen, deren Bescheide nach dem 1. Januar 1997 ergangen und noch nicht rechtskräftig sind. Das ist in aller Regel nur dann der Fall, wenn die Leistungsempfänger gegen ihre Bescheide geklagt haben. Das Gericht schlug dazu vor, "statt einer individuellen Neuberechnung der Altfälle die Bemessungsentgelte pauschal um zehn Prozent anzuheben".

Die Verfassungsrichter hatten die Regelung bereits 1995 erstmals beanstandet und eine Nachbesserung verlangt. Die damalige Bundesregierung nahm aber nur geringfügige Änderungen vor, die dem Gericht nicht ausreichten. Zur Begründung heißt es im Urteil, die gegenwärtige Praxis führe dazu, dass Arbeitnehmer bei gleich hohen Zahlungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterschiedlich hohe Leistungen bekommen. Wer zum Beispiel ein monatliches regelmäßiges Einkommen von 5000 Mark hat, bekommt ein höheres Arbeitslosengeld als jemand, der ebenfalls auf ein Jahreseinkommen von 60 000 Mark kommt, das sich aber aus monatlich 4500 Mark plus 6000 Mark Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusammensetzt.

Der stellvertretende Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, kritisierte die Reaktion der Bundesregierung. Sie dürfe "sich jetzt nicht verführen lassen, die Sozialbeiträge beizubehalten und einfach die Leistungen bei Arbeitslosen- und Krankengeld zu erhöhen", erklärte er. Statt dessen solle "dieses Urteil genutzt werden, um die Lohnnebenkosten in Deutschland zu senken". Ähnlich äußerten sich Arbeitgebervertreter. Dagegen begrüßten Gewerkschafter die Regierungspläne.

ca

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