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Wirtschaft: Hausratversicherung

ddpADNGute Nachricht für Hausbesitzer, denen nach einem Wohnungseinbruch Hab und Gut abhanden gekommen ist: Die Hausratversicherung muß für den Schaden gegebenenfalls auch dann geradestehen, wenn der Versicherungsnehmer seine Haustür lediglich zugezogen und das Heim nur für eine kurze Zeit verlassen hatte.Das berichtet der "Report Finanz-Dienstleistungen" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az: 4 U 26/95).

ddpADN Gute Nachricht für Hausbesitzer, denen nach einem Wohnungseinbruch Hab und Gut abhanden gekommen ist: Die Hausratversicherung muß für den Schaden gegebenenfalls auch dann geradestehen, wenn der Versicherungsnehmer seine Haustür lediglich zugezogen und das Heim nur für eine kurze Zeit verlassen hatte.Das berichtet der "Report Finanz-Dienstleistungen" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az: 4 U 26/95). Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer in der Nähe seiner Wohnung ein Kaufgespräch geführt.In der Zwischenzeit war bei ihm eingebrochen worden, die entwendeten Gegenstände hatten einen Wert von 37 000 Mark.Die Hausratversicherung wollte den Schaden nicht regulieren, weil der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt habe.Vor dem Oberlandesgericht erhielt der Versicherungsnehmer recht.Seine Hausratversicherung muß zahlen.

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