zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Heimliche Kontrolle ist verboten

In Unternehmen gibt es viele Formen der Überwachung / Lidl will künftig auf Detektive verzichten

Berlin - Für Datenschützer sind die jetzt bekannt gewordenen Überwachungsmethoden beim Lebensmitteldiscounter Lidl kein Einzelfall. Arbeitnehmer würden auf vielfältige Weise kontrolliert, heißt es. Tatsächlich bietet die Technik immer neue Möglichkeiten.

Jeder Anruf, jede E-Mail und jede aufgerufene Internetseite hinterlässt Spuren im Computersystem eines Unternehmens. Während diese Daten bei der häuslichen Nutzung nur beim Anbieter des entsprechenden Dienstes anfallen, erhält beim dienstlichen Surfen zusätzlich der Arbeitgeber Kenntnis vom Verhalten seiner Mitarbeiter. Neben der internen Frage, ob die private Nutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist, steht das Interesse des Arbeitgebers, strafbare Handlungen zu unterbinden. Technisch hat er dabei keine Probleme, aber rechtlich. „Heimliche und ständige Kontrollen sind unzulässig“, sagte der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde dem Tagesspiegel. Das habe das Bundesarbeitsgericht bereits in mehreren Urteilen bestätigt.

Das gilt auch für die Videoüberwachung. Laut Tanja Jost, Referentin beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, sollen Kameras in Unternehmen eher dem Schutz vor Vandalismus und Diebstahl der Kunden als der Kontrolle der Mitarbeiter dienen. „Doch oft ist beides deckungsgleich.“ So überwache man etwa in Banken oder Parkhäusern, an den Kassen von Warenhäusern oder Museen nebenbei auch die Mitarbeiter, betonte Jost.

Ob dabei beiläufig oder zielgerichtet gefilmt wird, spielt aus juristischer Sicht keine Rolle. „Es gibt Urteile, die eine wahllose Aufnahme von Mitarbeitern ohne konkreten Verdacht beanstanden“, sagte Wedde. Auch müsse ein Unternehmen nicht relevantes Filmmaterial später löschen. Allerdings gebe es dazu bisher nur Rechtsprechung und keine gesetzliche Grundlage. Deshalb tritt Arbeitsrechtler Wedde für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein.

Bei den technischen Einrichtungen wie Videokameras oder Stechuhren gibt es einen wirksamen Schutz der Mitarbeiter – sofern es einen Betriebsrat gibt. Denn der bestimmt laut dem Betriebsverfassungsgesetz mit, wenn Geräte zur „Verhaltens- und Leistungskontrolle“ der Beschäftigten eingeführt und angewendet werden sollen.

Dass die Technik noch zu deutlich mehr fähig ist, zeigt das Beispiel Microsoft. Der Konzern lässt sich laut Datenschützerin Jost derzeit ein System zur Erfassung der Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern patentieren. Dabei sollen die Körperfunktionen der Arbeitnehmer permanent gemessen und dauerhaft gespeichert werden, um etwa Erkenntnisse über die Stressresistenz der einzelnen Mitarbeiter zu bekommen.

Davon sind die deutschen Verhältnisse allerdings weit entfernt. Lidl hat sich auf seiner Internetseite bei seinen Mitarbeitern inzwischen ausdrücklich für sein Vorgehen entschuldigt – und versprochen, künftig nur noch sichtbare Kameras einzusetzen und keine Detekteien mehr zu beauftragen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false