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Exklusiv

Heizkosten: Mieter können bei Heizkosten mit Rückzahlungen rechnen

Milder Winter, moderate Energiepreise: Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten macht Mietern Hoffnung auf Rückzahlungen - teilweise im dreistelligen Bereich.

Mieter können bei der Heizkostenabrechnung erstmals seit Jahren wieder mit einer Rückzahlung rechnen. „Zumindest wer mit Öl heizt, kann auf eine Rückzahlung hoffen“, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, dem Tagesspiegel. Besonders hoch falle die Erstattung durch den Vermieter aus, wenn die Heizkosten unterjährig abgerechnet würden, also etwa vom 1. Mai 2013 bis zum 30. April 2014 oder vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014. „Hier sind Rückzahlungen eigentlich sicher, meines Erachtens im dreistelligen Bereich“, sagte Siebenkotten. Grund für die Entlastung der Mieter sind die milden Temperaturen im Januar und Februar vergangenen Jahres, „und von Oktober bis Dezember hatten wir praktisch gar keinen Winter“, betonte der Mieterschützer. Zudem seien die Preise für Gas und Fernwärme nur moderat gestiegen, Öl sei sogar um sechs Prozent billiger geworden. 2012 waren die Heizkosten dagegen noch im Schnitt um neun Prozent gestiegen.

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