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Wirtschaft: Holzmann-Prozess: Das Urteil lässt auf sich warten

Ein Ende im Streit um mögliche Schadensersatzzahlungen im Fall des Baukonzerns Philipp Holzmann ist nicht abzusehen. Jetzt soll nach dem Willen von Richter Dietmar Wöhler die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen den umstrittenen Abschluss für das Geschäftsjahr 1997 noch einmal auf Fehler abklopfen und analysieren, ob sich daraus Vergehen des früheren Holzmann-Vorstandes und der Deutschen Bank ableiten lassen.

Ein Ende im Streit um mögliche Schadensersatzzahlungen im Fall des Baukonzerns Philipp Holzmann ist nicht abzusehen. Jetzt soll nach dem Willen von Richter Dietmar Wöhler die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen den umstrittenen Abschluss für das Geschäftsjahr 1997 noch einmal auf Fehler abklopfen und analysieren, ob sich daraus Vergehen des früheren Holzmann-Vorstandes und der Deutschen Bank ableiten lassen. Dies gab Wöhler am Mittwoch bei einem Termin im Frankfurter Landgericht bekannt. Damit kann Andre Leysen, Chef des belgischen Großaktionärs Gevaert, wieder ein wenig Hoffnung schöpfen, einen Teil seiner Forderung von insgesamt 400 Millionen DM von Holzmann und Deutscher Bank zu erhalten. Beobachter hatten bereits mit einer Abweisung der Schadensersatzklage durch die siebte Kammer für Handelssachen gerechnet.

Die Anwälte des Geldhauses und des Baukonzerns geben sich gelassen. Das vom Richter angeordnete Gutachten sei kein Rückschlag und werde keine neuen Erkenntnisse bringen. "Die Deutsche Bank ist damit zwar nicht aus dem Prozess raus. Aber sie würde nur bei grober Fahrlässigkeit haften. Dafür gibt es keinerlei Hinweise", sagte Deutsche Bank- Anwalt Peter Heckel. Auch Holzmann- Vertreter Bernd-Wilhelm Schmitz macht sich keinerlei Sorgen. "Die Zahlen von Holzmann sind 1999 und 2000 mehrfach untersucht worden. Dabei wurde bestätigt, dass die maßgebliche Bilanz von 1997 in Ordnung ist." Gevaert-Anwalt Matthias Haas sieht jetzt wieder bessere Chancen für seinen Mandanten.

Nachdem sich Richter Wöhler bei der Verhandlung deutlich auf die Seite der Deutschen Bank begeben und die Forderungen von Gevaert als illusorisch abgetan hatte, hatten viele Beobachter am Mittwoch mit einem Urteil zugunsten der Bank und Holzmann gerechnet. In der Zwischenzeit allerdings will der Richter erkannt haben, dass ihm zur Beurteilung der Materie die erforderliche Sachkunde fehlt. Deswegen ordnet er jetzt das Gutachten an. Zudem gehe es um eine gewaltige Summe von 400 Millionen DM mit für Holzmann möglicherweise erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen. "Diese Sache kann und darf nicht über das Knie gebrochen werden", sagte Wöhler. Die bei Holzmann für die Abschlussprüfung zuständige KPMG hat allerdings wiederholt betont, dass ihre Testate fehlerlos seien.

ro

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