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Wirtschaft: Holzmann: Stichwort: Insolvenzverfahren

Dass Holzmann einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt beantragt, muss nicht unbedingt das Ende für den traditionsreichen Baukonzern bedeuten. Denn das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen - und das Unternehmen zu erhalten.

Dass Holzmann einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt beantragt, muss nicht unbedingt das Ende für den traditionsreichen Baukonzern bedeuten. Denn das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Ansprüche der Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen - und das Unternehmen zu erhalten. Dazu wird im vorläufigen Verfahren ein Insolvenzverwalter, meist ein spezialisierter Rechtsanwalt, eingesetzt. Er ist von nun an der starke Mann im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben in dieser Phase des Insolvenzverfahrens gehört, dafür zu sorgen, dass den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wird. Der Konzernvorstand darf ohne seine Zustimmung keine Zahlungen leisten. Zudem muss er entscheiden, welche Bauprojekte fortgeführt werden. Dadurch soll garantiert werden, dass die Vermögenswerte des Unternehmens erhalten bleiben, um die Gläubiger abzufinden. Während dieser Phase erhalten die Beschäftigten ein Konkursgeld in der vollen Höhe ihres Lohnes. Bezahlt wird dieses aber nicht von Holzmann sondern vom Arbeitsamt.

Im Hauptverfahren muss der Verwalter dann entscheiden, was mit dem Konzern geschehen soll. Im Falle einer Zerschlagung, bleibt von dem Unternehmen am Ende nichts mehr übrig: Alle Konzernteile, die einen Interessenten finden, werden verkauft. Der Rest wird abgewickelt, das heißt, es werden alle Vermögenswerte wie Maschinen oder Immobilien veräußert. Der Erlös wird an die Gläubiger je nach deren finanziellem Engagement anteilig ausbezahlt.

Glimpflicher für Holzmann und seine Beschäftigten wäre die Entscheidung, das Unternehmen unter Leitung des Insolvenzverwalters fortzuführen. Dabei ist es üblich, das Unternehmen gesund zu schrumpfen, also unrentable Teile abzustoßen. Voraussetzung für die Fortführung ist aber, dass Verwalter und Gläubiger eine Chance für das wirtschaftliche Überleben sehen. Die dritte - und im Falle Holzmann wohl unwahrscheinlichste - Möglichkeit ist die Sanierung des Unternehmens, die die Erhaltung des Gesamtkonzerns ermöglichen würde.

opp

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