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HRE: Wunschzeuge? Ex-Präsident Horst Köhler

Wie HRE-Aktionäre um Schadenersatz kämpfen

Dass es keinen Vergleich geben wird, ist schnell klar. Die Anwälte der beklagten Hypo Real Estate (HRE) schließen das aus. Die Kläger hingegen, die vor dem Münchener Justizpalast demonstrieren, haben keine Angst vor Vergleichen: „Wer uns enteignet, muss auch Griechenland enteignen!“, rufen sie. Zu der Gruppe gehört einer in Rentnergrau, dessen Verluste 1000 Euro nicht übersteigen, dem es aber ums Prinzip geht. Es demonstriert aber auch eine Frau, die für ihre behinderte Tochter rund 160 000 Euro bei der HRE anlegte und nur rund 7000 Euro bekam, als die marode Bank 2009 verstaatlicht wurde.

In ihrer Wut kennen sie keine Grenzen. Das „Finanzmarktstabilitäts-Beschleunigungsgesetz“, auf dessen Grundlage der Bund nach einer Kapitalerhöhung die verbliebenen zehn Prozent Alt-Aktionäre aus der HRE verdrängte, sei wie das Ermächtigungsgesetz Hitlers, indem es Minderheiten mundtot mache.

Insgesamt 38 Kläger sind durch eine Gruppe von Anwälten vertreten. Drei Gebiete werden abgehandelt: Die Verfassungsmäßigkeit des „Squeeze-out“, seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht und die Frage, ob gegen das Aktienrecht verstoßen wurde. Die meisten Punkte wurden zuvor schon in Schriftsätzen erörtert, für die Ex-Aktionäre im Publikum ist wenig geboten. Stimmung kommt nur auf, als ein Kläger Horst Köhler als Zeugen vernehmen lassen will. Der habe jetzt Zeit und könne als Vertrauter der Kanzlerin einiges beitragen.

Krenek diktiert der Gerichtsschreiberin ins Protokoll, die Kammer neige vorläufig dazu, den Argumenten der HRE zu folgen. Dann setzt er eine Frist bis zum 6. September, bis zu der die Parteien Stellung nehmen können, ein Urteil will er am 20. Januar 2011 fällen. Nach gut vier Stunden ist Schluss. Einen Vorschlag hat Krenek dann aber doch noch: Vielleicht, so regt er an, lässt sich ja doch noch ein Vergleich finden.

Moritz Baumstieger

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