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Wirtschaft: Hundt fürchtet „staatliches Lohndiktat“

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht bei den von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwürfen zum Mindestlohn „an vielen Stellen noch erheblichen Gesprächsbedarf“. Der Minister habe die in der Koalition im vergangenen Juni vereinbarten Eckpunkte so umgesetzt, „wie es ihm richtig erscheint“, sagte Merkel.

Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht bei den von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwürfen zum Mindestlohn „an vielen Stellen noch erheblichen Gesprächsbedarf“. Der Minister habe die in der Koalition im vergangenen Juni vereinbarten Eckpunkte so umgesetzt, „wie es ihm richtig erscheint“, sagte Merkel. Deutliche Kritik an den Vorschlägen übte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Die Entwürfe zur Reform des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz seien ein „Anschlag auf die Tarifautonomie“. Scholz wolle ein „staatliches Lohndiktat“ ermöglichen, mit dem sogar geltende Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden könnten, sagte Hundt.

Die Koalition hatte sich darauf verständigt, durch eine Überarbeitung des Mindesarbeitsbedingungengesetzes künftig gesetzlich verankerte Mindestlöhne in Branchen zu ermöglichen, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tariflöhne erhalten. Ein Fachausschuss aus Branchenvertretern soll dabei konkrete Vorschläge zur Lohnhöhe machen. Für Verärgerung bei den Arbeitgeberverbänden und in den Reihen der Union sorgt Scholz mit seinem Vorschlag, dass durch diesen Mindestlohn künftig bestehende Tarifverträge verdrängt werden können. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) warf Scholz vor, er wolle die Tarifautonomie aushebeln. Der Staat müsse sich aus der Lohnfindung heraushalten, sagte Glos in Bonn.

Strittig ist nach Angaben der Bundeskanzlerin außerdem, nach welchen Kriterien ein Mindestlohn ausgewählt wird, wenn konkurrierende Tarifverträge vorliegen. Der Entwurf für die Novelle des Entsendegesetzes sieht vor, dass der Gesetzgeber sich auch nach dem fiskalischen Interesse des Staates richten solle. Das würde bedeuten, dass immer der Tarifvertrag mit den höheren Mindestlöhnen angewandt würde. ce

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