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Wirtschaft: Ich-AG statt Kartei-Leiche

Arbeitslose sollen sich mit voller Sozialversicherung selbstständig machen können, als Haushaltshilfe oder als Handwerker. Die Einnahmen bis zu einer Grenze von 15 000 Euro im Jahr werden mit zehn Prozent pauschal versteuert.

Arbeitslose sollen sich mit voller Sozialversicherung selbstständig machen können, als Haushaltshilfe oder als Handwerker. Die Einnahmen bis zu einer Grenze von 15 000 Euro im Jahr werden mit zehn Prozent pauschal versteuert. Nur ein Teil des Einkommens – die Höhe hat die Kommission noch nicht benannt – wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Damit will Peter Hartz den „unterentwickelten Markt für Dienstleistungen und andere einfache Arbeiten“ fördern und einen Teil der Schwarzarbeit legalisieren. Dem liegt die Einsicht zu Grunde, dass in Deutschland vor allem im Niedriglohnbereich Arbeitsplätze fehlen. Bis 2005 rechnet Hartz mit zwei Millionen so genannter „Ich-AGs“, die Zahl der Arbeitslosen soll dadurch um 500 000 sinken.

Die Gewerkschaften unterstützen die Idee, die Existenzgründung von Arbeitslosen steuerlich zu fördern, grundsätzlich. Sie warnen jedoch davor, Arbeitslose in die Scheinselbstständigkeit zu drängen. Die Union sieht die Gefahr des Missbrauchs: Künftig könne jeder Handwerker seinen Gesellen als „Ich-AG“ beschäftigen und so Steuern und Sozialbeiträge sparen. Vertreter des Handwerks bemängeln Wettbewerbsverzerrungen und fürchten Verdrängung. Schließlich trägt ein Handwerksbetrieb eine Steuerlast deutlich über zehn Prozent.

Um die „Ich-AG“ als Vorstufe zur Gründung eines Gewerbebetriebs einzuführen, muss in den Steuergesetzen die Einkommensgrenze neu definiert werden, bis zu der die Pauschalsteuer von zehn Prozent gilt. Dafür ist eine Mehrheit im Parlament notwendig. Damit ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss, will die Kommission die Freistellungsoption im Umsatzsteuergesetz anpassen. Diese legt fest, bis zu welcher Grenze ein Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss. Dies muss im Bundesrat genehmigt werden. Außerdem sollen die Regeln zur Scheinselbstständigkeit für die „Ich-AGs“ nicht greifen, die entsprechenden Gesetze müssten geändert werden. ce

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