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Wirtschaft: Ich war zu spät – kann mein Chef jetzt kündigen?

Die häufigsten Fragen der Leser zum Kündigungsschutz, Hartz IV, Rente und Krankenversicherung - und was Anwälte ihnen raten

Ich bin arbeitslos und habe keine Krankenversicherung – was kann ich tun? Wie viel Vermögen darf ich haben, um noch Arbeitslosengeld II zu bekommen? Mein Chef will, dass ich plötzlich länger arbeite, muss ich mich darauf einlassen? Fragen über Fragen bei unserer Telefonaktion, die wir in Kooeration mit dem Berliner Anwaltsverein veranstaltet haben. Für Sie am Telefon waren die Anwälte und Anwältinnen Karsten Biesel, Regine Blasinski, Oliver Döfke und Claudia Frank.

Ich bin 58 Jahre. Wie viel Vermögen darf ich haben, um noch Arbeitslosengeld II zu bekommen?

Sie haben einen Freibetrag von höchstens 33 800 Euro plus 750 Euro für einmalige Anschaffungen. Wer unter 58 ist, kann nur einen Schonbetrag von 200 Euro pro Lebensjahr, maximal aber 13 000 Euro geltend machen. 58-Jährigere und Ältere haben dagegen einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, höchstens aber 33 800 Euro.

Mein Vater hat Arbeitslosengeld II bekommen und ist vor sechs Monaten gestorben. Ich bin seine Erbin. Jetzt verlangt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld II von mir zurück. Warum?

Bei Hartz IV gibt es eine so genannte Erbenhaftung. Wenn der Erblasser Hartz IV-Empfänger war und der Nachlass größer als 15 500 Euro ist, kann sich die Arbeitsagentur am Erben schadlos halten. Das gilt aber nur dann, wenn der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt war und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser gelebt hat. Allerdings ist die Höhe der Nachforderung grundsätzlich auf den Nachlass beschränkt.

Ich habe vor zwei Jahren einen Schwerbehindertenausweis bekommen, weil ich zu 50 Prozent behindert bin. Jetzt wollte ich rückwirkend eine Schwerbehindenrente beantragen, aber die Rentenversicherung sagt, das geht nicht. Zu Recht?

Ja, Sie hätten den Rentenantrag ebenfalls vor zwei Jahren stellen sollen. Rückwirkende Rentenanträge wegen Schwerbehinderung sind nicht möglich.

Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Kann ich dann noch etwas hinzuverdienen?

Sie können neben der Berufsunfähigkeitsrente etwas hinzuverdienen. Wie viel das ist, wird individuell berechnet. Das steht dann in Ihrem Rentenbescheid.

Ich habe eine Putzfrau, die immer zehn Stunden in der Woche bei mir gearbeitet hat. Vorübergehend hatten wir ihre Arbeitszeit für zwei Monate auf 18 Stunden in der Woche erhöht und das auch schriftlich festgelegt. Jetzt soll sie plötzlich ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen und die Krankenversicherungsbeiträge, die die Arbeitsagentur übernommen hatte. Warum?

Wer mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitssuchend und bekommt daher kein Arbeitslosengeld I mehr. Ihre Putzfrau müsste die Stundenzahl wieder reduzieren und kann dann einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen.

Ich mache eine vom Job-Center finanzierte Fortbildung. Jetzt bin ich schwanger und das Job-Center will nicht mehr zahlen. Ich finde das empörend.

Das Job-Center kann nur dann seine Unterstützung einstellen, wenn Ihre Schwangerschaft das Ausbildungsziel, das mit der Fortbildung erreicht werden soll, vereiteln würde.

Meine Frau ist Beamtin, ich habe selbst keine Einkünfte und bin freiwillig krankenversichert. Jetzt zieht die Kasse die Einkünfte meiner Frau heran, um meine Kassenbeiträge zu berechnen. Ist das rechtens?

Für freiwillige Mitglieder regelt die Satzung die Beitragsbemessung. Auch wenn keine Einnahmen erzielt werden, hat die Krankenkasse aber der Beitragsbemessung ein Mindesteinkommen zugrunde zu legen.

Ich war früher gesetzlich krankenversichert und hatte eine private Zusatzversicherung. Dann bin ich aus der gesetzlichen Kasse ausgetreten und habe mich komplett privat versichert. Als ich neulich im Krankenhaus war und mich – wie in meiner Zusatzversicherung vereinbart – ins Zwei-Bett-Zimmer gelegt habe, wollte die private Versicherung plötzlich einen Eigenanteil von mir. Eine solche Eigenbeteiligung habe ich aber früher nie zahlen müssen. Was ist da los?

Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen für Ihre Zusatzversicherung steht. Private Versicherungen verzichten auf eine Eigenbeteiligung, wenn der Kunde zusätzlich gesetzlich versichert ist, weil die Kassen dann einen Teil der Kosten tragen. Wechselt man dagegen gänzlich zu einer privaten Krankenversicherung, muss man regelmäßig einen Eigenanteil zahlen. Allerdings muss das in dem konkreten Versicherungsvertrag deutlich geregelt sein.

Ich habe vor zwei Jahren in einem Unternehmen gearbeitet, das Pleite gegangen ist. Jetzt bekomme ich Arbeitslosengeld II. Kürzlich habe ich jedoch noch Insolvenzgeld erhalten, das mir eigentlich schon 2003 zugestanden hätte. Nun will mir das Job-Center das Arbeitslosengeld II kürzen, weil ich ja wegen des Insolvenzgeldes angeblich Einkommen habe. Was kann ich tun?

Das ist eine sehr schwierige Frage. Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen immer in dem Monat berücksichtigt werden, in dem man sie tatsächlich erhält. Allerdings würde das in Ihrem Fall zu einem unbilligen Ergebnis führen. Denn hätten Sie das Insolvenzgeld schon im Jahr 2003 erhalten, hätte das bei der späteren Einführung von Hartz IV nicht als Einkommen, sondern als Vermögen gegolten. Die Freibeträge beim Vermögen lassen oftmals ein günstigeres Ergebnis zu als die Freibeträge beim Einkommen. Leider gibt es noch keine Gerichtsurteile darüber, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Wenn der Gesamtbetrag noch unter den Vermögensfreigrenzen liegt, könnten Sie dennoch Widerspruch gegen den Hartz-Bescheid einlegen und fordern, dass das Insolvenzgeld nicht als Einkommen, sondern als Vermögen eingestuft wird. Lehnt das Job-Center ab, müssten Sie notfalls klagen.

Meine Tochter jobbt derzeit in Italien und lebt im Winter bei mir. Kann sie auch dann Arbeitslosengeld II beantragen, wenn wir zusammen wohnen?

Ja, das kann sie. Wenn Sie mit Ihrer Tochter zusammen in einer Wohnung wohnen, könnte das Job-Center allerdings vermuten, dass Sie im gemeinsamen Haushalt Ihre Tochter unterstützen und finanziell für sie einstehen. Wollen Sie das vermeiden, müsste Ihre Tochter in eine eigene Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft ziehen, in der sie tatsächlich finanziell für sich selbst sorgt.

Ich bin allein erziehende Mutter. Der Vater meines Kindes zahlt zwar Unterhalt, aber unregelmäßig. Ich bekomme Arbeitslosengeld II. Was kann ich tun, damit ich nicht plötzlich in ein finanzielles Loch rutsche?

Für solch einen „plötzlich auftretenden unabweisbaren Bedarf" des Kindes, den der Ausfall der Unterhaltszahlungen nach sich zieht, können Sie beim Job-Center ein zinsloses Darlehen beantragen. Damit das möglichst schnell und unbürokratisch genehmigt wird, sollten Sie Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter oder Fallmanager suchen und ihm die Situation schildern.

Ich habe bisher vier Mal die Woche jeweils fünf Stunden gearbeitet. Nun will mein Chef die Arbeitszeit und -dauer ändern. Darf er das?

Sie sollten zunächst in Ihren Arbeitsvertrag sehen. Ist hier eine feste Regelung vereinbart, bedarf es einer Änderungskündigung. Ist nur ein Rahmen festgelegt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Arbeitszeit selbst einteilen. Dabei muss er aber alle Interessen abwägen. Willkürlich geht das nicht. Wenn aber etwa betriebsorganisatorisch eine Änderung der Arbeitszeit unumgänglich ist, dann darf er dies anordnen, falls nicht ein berechtigtes Interesse Ihrerseits, zum Beispiel wegen der Kindesbetreuung, dem entgegensteht.

Ich habe seit sechs Jahren Weihnachtsgeld erhalten, immer in gleicher Höhe, immer im November. Nun will mein Arbeitgeber das nicht mehr zahlen. Ist er im Recht?

Selbst wenn es keine schriftliche Vereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt, ist Ihnen ein Anspruch aus so genannter betrieblicher Übung entstanden. Denn wenn mehr als drei Mal Weihnachtsgeld gezahlt wurde, ist daraus ein Anspruch abzuleiten, die Zahlung auch in diesem Jahr zu erhalten. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag ein so genannter Freiwilligkeitsvorbehalt geregelt ist. Mit diesem Vorbehalt macht der Arbeitgeber ausdrücklich deutlich, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Zahlung ohne Bindung für die Zukunft handelt.

Die Praxis, in der ich angestellt bin, macht Ostern zwei Tage und im Mai zehn Tage zu. Diese Tage werden nicht vom Urlaub abgezogen und sie gelten auch nicht als Betriebsferien. Mein Arbeitgeber zahlt für diese Zeit aber auch keinen Lohn. Ist das in Ordnung?

Nein, das ist nicht in Ordnung. Das kann der Arbeitgeber nur tun, wenn er Betriebsferien ansetzt. Diese Betriebsferien könnte er dann von den Urlaubstagen abziehen, aber keinesfalls vom Gehalt.

Ich habe gehört, dass ein Anspruch auf Teilzeit nur besteht, wenn ein Kind oder ein naher Angehöriger zu betreuen sind. Stimmt das?

Nach derzeitiger Rechtslage stimmt das nicht: Wer mindestens sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist mit 15 Mitarbeitern oder mehr, kann als Arbeitnehmer jederzeit die Arbeitszeit reduzieren und in Teilzeit gehen. Diesem Wunsch muss der Arbeitgeber entsprechen. Er kann sich dem nur entziehen, wenn besondere betriebliche Gründe vorliegen, die Sie unabkömmlich machen und Ihre Anwesenheit betriebsorganisatorisch notwendig machen. CDU und CSU möchten den Teilzeitanspruch auf Fälle reduzieren, in denen ein Kind oder ein naher Angehöriger zu betreuen sind. Ob diese Pläne umgesetzt werden, bleibt aber abzuwarten.

Ich habe vor kurzem meinen Arbeitsvertrag gekündigt und eine Abfindung bekommen. Wie lange muss ich mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen und muss ich die Abfindung versteuern?

Nach einer Eigenkündigung erhalten Sie 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Ihre Abfindung wird zudem bis zu einem bestimmten Betrag auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wichtig ist aber auch, dass die Abfindung, die Sie erhalten haben, weder steuer- noch sozialabgabenfrei ist.

Ich bin Mitarbeiter in einem kleinen Heizungsbetrieb. Jetzt soll ich eine Vereinbarung unterzeichnen, nach der ich bei einem verschuldeten Verkehrsunfall die Selbstbeteiligung des Arbeitgebers bei seiner Autoversicherung zahlen muss. Dabei habe ich noch nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Geht das denn überhaupt?

Da Sie bislang nichts unterzeichnet haben – noch nicht einmal einen Arbeitsvertrag – hat Ihr Arbeitgeber zunächst keinen Anspruch darauf. Sollte ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sein und der Arbeitgeber bislang alle Kosten bei einem verschuldeten Verkehrsunfall selbst getragen haben, müsste gegebenenfalls sogar eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Allgemein aber ist es durchaus möglich, dass der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern abschließt und Sie im Fall des Falles die Selbstbeteiligung zahlen müssten.

Ich habe Urlaub in Österreich gemacht und bin wegen des Hochwassers dort verspätet aus den Ferien zurückgekehrt. Jetzt hat mein Chef mir deshalb mit Abmahnung und sogar Kündigung gedroht.

Eine Abmahnung oder eine Kündigung müssen Sie nicht fürchten. Aber im Fall von höherer Gewalt, die eine rechtzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz verhindert, kann der Arbeitgeber eventuell Teile des Lohns einbehalten. Das ergibt sich aus Paragraf 326 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Handelt es sich nur um wenige Tage, greift möglicherweise Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch, und der Arbeitgeber muss zahlen. Die pragmatischste Lösung wäre, wenn Sie sich für die Zeit Ihrer Abwesenheit entweder Urlaubstage anrechnen lassen oder Ihrem Chef Überstunden anbieten.

Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Heike Jahberg und Thomas Reckermann.

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