Wirtschaft : IG-Bau: Schlechtwettergeld gegen Arbeitslosigkeit

16.11.1998 00:00 Uhr

FRANKFURT (MAIN) .Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) will mit einer neuen Regelung zum Schlechtwettergeld die hohe Winterarbeitslosigkeit am Bau aus der Welt schaffen.Allein im Winter 1997/98 hat es nach Darstellung von IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel 160 000 Entlassungen in dieser Branche aufgrund von Kälte, Eis und Schnee gegeben.An das Bundesarbeitsministerium appellierte die Gewerkschaft am Montag in Frankfurt, diesen Trend mit einer Gesetzesinitiative zu stoppen."Die Mehrheit dafür ist da", betonte Wiesehügel, der auch SPD-Bundestagsabgeordneter ist.Nach den Vorstellungen der IG BAU soll es künftig in der Winterperiode von November bis März bereits von der ersten witterungsbedingten Ausfallstunde ein Schlechtwettergeld von 67 beziehungsweise 60 Prozent des Netto-Lohnes geben.

Dies entspricht der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Die Finanzierung der ersten 100 Ausfallstunden soll nicht wie bei der alten Regelung von der gesamten Wirtschaft über die Bundesanstalt für Arbeit, sondern allein vom Baugewerbe aufgebracht werden.Dazu sieht der IG-BAU-Vorschlag eine Anhebung der branchenweiten Winterbauumlage von derzeit 1,7 auf 2,7 Prozent vor.Den Finanzbedarf bezifferte Wiesehügel auf rund 400 Mill.DM.

Von der 101.Stunde an soll das Schlechtwettergeld einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt werden.Im Durchschnitt gebe es aber ohnehin nur 90 Stunden witterungsbedingte Ausfälle.Das dazu notwendige Gesetz könnte nach Angaben der Gewerkschaft erst in der Winterperiode 1999/2000 greifen.

Die bereits per Tarifvertrag festgelegte Variante, auf Vorrat 150 Stunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusparen, soll unangetastet bleiben.Nach der Abschaffung des Schlechtwettergeldes durch die alte Bundesregierung zum Jahreswechsel 1995/96 sei die Zahl der Entlassungen auf mehr als das doppelte gestiegen.Nicht nachvollziehbar konnte der Gewerkschaftschef Befürchtungen der Arbeitgeberverbände, wonach die Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes die Flexibilität der Tarifverträge gefährdet.

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