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Xavier Naidoo. Internetnutzer hatten einen seiner Titel in einer Tauschbörse angeboten. Sie landeten vor Gericht und unterlagen.

© dpa

Illegale Downloads im Netz: Musikindustrie könnte Kinder ins Visier nehmen

Für die Verbreitung von illegalen Downloads im Internet haften die Eltern nur unter bestimmten Bedingungen, hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden. Jetzt warnen Anwälte: Statt an die Eltern könnte sich die Musikindustrie künftig verstärkt an die Kinder halten.

Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Gefahr gebannt. „Eltern haften nicht unbegrenzt für ihre Kinder – das gilt an Baustellen und im Internet“, freute sich die  Ministerin nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In der Praxis ist man jedoch deutlich skeptischer, Juristen sehen eine neue Gefahr: „Es kann sein, dass die Musik- und Filmindustrie künftig nicht mehr gegen die Eltern, sondern gegen die Kinder vorgeht“, sagte der auf Urheberrecht spezialisierte Kölner Anwalt Otto Freiherr Grote dem Tagesspiegel.

Der BGH hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Eltern nicht für illegale Musik-Downloads ihrer Kinder haften, wenn sie diese zuvor darüber belehrt hatten, dass die Teilnahme an Tauschbörsen verboten ist (Az: I ZR 74/12). Für die Eltern ist das eine gute Nachricht: „Viele atmen auf“, weiß Grote. Sie hoffen, künftig von Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie verschont zu werden.

Bisher ist das nämlich ein lukratives Geschäft. Im Auftrag der Medienkonzerne durchforsten Anwälte seit Jahren gezielt Tauschbörsen im Internet nach Usern, die Musiktitel oder Filme zum Download anbieten. Über die IP-Adressen der Computer und eine Nachfrage bei den Providern kommen sie zu den Namen und Adressen der – oft jugendlichen – Nutzer. Für die Urheberrechtsverstöße verlangen die Kanzleien dann 500 bis 1000 Euro – Schadenersatz für den Urheberrechtsverstoß und dazu ihr oft üppiges Honorar. Zwar will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Streitwerte für solche Internet-Urheberrechtsstreitigkeiten und damit auch die Anwaltshonorare begrenzen, doch ihr Referentenentwurf liegt auf Eis, weil Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Vorhaben blockiert. Bei Familien wenden sich die Anwälte bislang bevorzugt an die Eltern. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigt haben, dafür sollen sie haften. Nach dem neuen BGH-Urteil dürfte dieser Vorwurf jedoch nicht mehr recht ziehen. Im Zweifel wird jede Familie sagen, dass die Kinder ausreichend ermahnt worden seien. Und: Wer will ihnen das Gegenteil nachweisen? „Eltern haben nun bessere Erfolgsaussichten“, bestätigt Anwalt Grote, „sie sollten es jetzt darauf ankommen lassen“.

Bisher haben viele Familien eine Auseinandersetzung vor Gericht gescheut. Sie haben sich lieber auf einen Vergleich eingelassen und zumindest einen Teil der verlangten Summe gezahlt. Anneke Voss von der Verbraucherzentrale Hamburg hat dafür Verständnis: „In den meisten Fällen liegt tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vor“, räumt die Hamburger Juristin ein. Denn schon das einfache, unbefugte Downloaden sei in den meisten Fällen illegal, die Weiterverbreitung im Netz erst recht. Und bei den Summen, die im Spiel sind, könne man auch nicht darauf hoffen, dass die Anwälte die Sache fallen lassen. Ob das neue Urteil damit tatsächlich aufräumt, bleibe abzuwarten, meint Voss: „Man muss sich erst einmal die Urteilsbegründung ansehen.“ Und die kommt erst im nächsten Jahr.

Die Musikindustrie hat bereits angekündigt, dass sie nicht so schnell klein beigeben will. Das Urteil des BGH sei kein „Freifahrtschein“ für betroffene Eltern, sagt Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie.

Wenn sie an die Eltern nicht herankommen, können sich die Rechteinhaber an die Kinder wenden, warnt Anwalt Grote. Denn anders als bei Vertragsangelegenheiten ist bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Eigentums- oder anderen Rechten Minderjährigkeit kein Grund, Kinder und Jugendliche aus der Haftung zu lassen. „Hier geht es nur um die Einsichtsfähigkeit“, sagt Grote, also um die Frage, ob die jungen Leute das Unrecht erfassen können. Allerdings ist der Jurist nicht sicher, ob die Musikindustrie das tatsächlich wagt. „Wir sind gespannt, ob die Branche 13-Jährige auf dem Schulhof kriminalisiert“.

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