Illegale Downloads : Strafe muss sein

23.08.2012 00:00 Uhrvon
Arnold Schwarzenegger in „The Expendables“: Der US-Blockbuster ist einer der am meisten runtergeladenen Filme. Foto: p-a/Zumapress.com Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Arnold Schwarzenegger in „The Expendables“: Der US-Blockbuster ist einer der am meisten runtergeladenen Filme. Foto: p-a/Zumapress.com - Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die meisten Deutschen befürworten Bußgelder für die illegale Nutzung von Musik, Filmen und Büchern im Internet – viele tun es trotzdem selbst.

Fast jeder Bundesbürger weiß: Das Herunterladen oder Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musikstücken, Filmen, Büchern oder TV-Serien in Internettauschbörsen ist illegal. Dreiviertel der Deutschen würden Anbieter solcher Inhalte mit einem Bußgeld bestrafen, gut die Hälfte hält eine Geldstrafe auch für das Herunterladen für angemessen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie zur Digitalen Content-Nutzung (DCN-Studie), die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.

Was so klingt, als hätte die Kreativbranche ein Problem weniger, weil Internetnutzer verstanden haben, dass Musiker, Autoren und Filmproduzenten bezahlt werden müssen, ist nur ein Teil der Wirklichkeit. Der andere ist weitaus komplexer und zeigt, dass immer mehr Menschen ins Internet gehen, um Medien zu nutzen. 2011 war es ein Drittel der Bevölkerung, 22,1 Millionen – elf Prozent mehr als 2010. Und: „Die Studie zeigt deutlich, dass die Bereitschaft, für hochwertige Inhalte im Internet etwas zu bezahlen, immer noch unterentwickelt ist“, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

So belegt die von der GVU, der Musikindustrie und dem Buchhandel in Auftrag gegebene Untersuchung, dass jeder fünfte Internet-Downloader (3,1 Millionen Deutsche) illegale Quellen nutzt. Fast ein Viertel (23 Prozent) nutzt neben illegalen auch Angebote im rechtlichen Graubereich, also etwa Mitschnitte aus Online-Radios oder von Videostreaming- Plattformen. Zwar steigt insgesamt auch die Nutzung legaler Online-Angebote, die mehr und mehr bekannt werden, während parallel die juristische Verfolgung illegaler Anbieter wie Megaupload Schlagzeilen macht. Zugleich hat sich die Branche aber mit Massenabmahnungen von Online-Nutzern unbeliebt gemacht – zur Freude einiger Anwälte, die daran gut verdienen. „Groß angelegte, an die breite Masse gerichtete Aufklärungskampagnen lösen das Problem der illegalen Downloads nicht“, räumte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, ein.

Plädiert wird deshalb für ein Modell von Warnhinweisen, mit dem sich Aufklärung und Abschreckung sehr gut miteinander verbinden ließen, wie Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, sagte. „Personen, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, würden zunächst einen Warnhinweis erhalten, bevor eine Konsequenz, zum Beispiel eine Abmahnung, erfolgt.“

Der Bundesgerichtshof hatte unlängst die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. So müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die Musikstücke unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben, entschied der BGH vor zwei Wochen.

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