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Preisanstieg. Ausländische Versandapotheken dürfen keine Rabatte geben. Foto: p-a/dpa

© picture-alliance/ dpa

Wirtschaft: Im Preiskampf

Versandapotheken wollen nach dem Rabattverbot ihr Geschäftsmodell retten.

Berlin - Der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP) hat eine Aufhebung der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland gefordert. „Die Politik sollte Höchstpreise statt der derzeit geltenden Festpreise einführen“, sagte der Rechtsberater des Verbands, Thomas Diekmann, auf Anfrage. Patienten könnten dadurch erheblich sparen. Gerade chronisch Kranken, die langfristig planten, gäben Höchstpreise die Möglichkeit, Rabatte auszuhandeln, sagte Diekmann. Dem Verband gehören die umsatzstärksten europäischen Versender wie DocMorris und die deutsche Internetapotheke Sanicare an. Während hierzulande alle Apotheken Medikamente auf Rezept zum gleichen Preis abgeben müssen, gelten etwa in den Niederlanden Höchstpreise. Die Apotheken dürfen sie unterschreiten und ihre Margen nutzen, um Kunden Rabatte zu gewähren.

Die Forderung des Verbands ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom Mittwoch. Die fünf Präsidenten der obersten Bundesgerichte hatten entschieden, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt, wenn sie nach Deutschland liefern. Ein niederländischer Anbieter hatte deutschen Kunden Rabatte von bis zu 15 Euro pro Packung geboten.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will aber die Festpreisbindung noch stärker gesetzlich zementieren. Zum 1. Oktober soll eine entsprechende Neuordnung in Kraft treten. „Die Novelle zum Arzneimittelgesetz stellt klar, dass die Preisverordnung für die Arzneimittel in Deutschland gilt – gleichgültig, ob die Bürger diese Arzneimittel in Deutschland oder im Ausland bestellen“, sagte Bahr der „Rheinischen Post“. Aus guten Gründen habe die Politik festgelegt, „dass verschreibungspflichtige Medikamente nicht dem Preiswettbewerb unterliegen“, sagte der Minister. Bayern forderte am Donnerstag gar ein Ende des Internethandels mit Arzneien. „Denn nur die Apotheke vor Ort ist Garant für eine umfassende Versorgung und Beratung der Patienten“, sagte der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU).

Der Europäische Verband der Versandapotheken kritisierte die Entscheidung des Gemeinsamen Senats als „Klientelpolitik“. Das Urteil und die geplante Novelle würden die Versandapotheken im EU-Ausland belasten, „nachhaltige Probleme“ erwarte man aber nicht, sagte Diekmann. Wie hoch die Umsatzeinbußen durch die neue Rechtslage ausfallen könnten, wollte der Verband nicht beziffern. Christiane Köber aus der Geschäftsführung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sieht das anders. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, sei „der Wettbewerbsvorteil der niederländischen Versandapotheken hin“, sagte die Anwältin dem „Handelsblatt“. EAMSP-Schätzungen zufolge gibt es in Europa zwar rund 25 000 Versandapotheken, nur gut 25 davon sind aber grenzüberschreitend tätig und nur ein Teil verkauft rezeptpflichtige Arzneien. Die neun größten, darunter die beklagte Europa-Apotheek und DocMorris, machen dem Verband zufolge einen Umsatz von gut einer Milliarde Euro. Gerade die niederländischen Anbieter erwirtschaften aber 80 Prozent ihres Umsatzes mit rezeptpflichtigen Mitteln.

Der EAMSP, der gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen will und auf den Europäischen Gerichtshof hofft, erwartet, dass einige seiner Mitglieder weiter Rabatte gewähren werden und bei Klagen im Zweifel „durch die Instanzen“ gehen würden. Die deutschen Apotheken zeigten sich dagegen erfreut über die Gerichtsentscheidung. Sie habe die „Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb“ geschaffen, der nun über Qualität und Service stattfinde, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Heinz-Günter Wolf.

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