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IM STREIKFALL: Erstattung und Umtausch

Wenn ab Freitag tatsächlich bundesweit gestreikt wird, wird es zu erheblichen Verspätungen und Störungen im Personen- und Güterverkehr kommen. Die Bahn empfiehlt daher, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Lage zu informieren: im Internet auf der Seite www.

Wenn ab Freitag tatsächlich bundesweit gestreikt wird, wird es zu erheblichen Verspätungen und Störungen im Personen- und Güterverkehr kommen. Die Bahn empfiehlt daher, sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Lage zu informieren: im Internet auf der Seite www.bahn.de/aktuell, mit WAP-fähigen Handys unter mobile.bahn.de/ris oder unter der kostenlosen Telefonnummer 08000- 996633.

Wurde eine Fahrkarte vorab zum Normalpreis oder mit einem Bahncard- Rabatt gekauft, kann sie kostenlos umgetauscht oder erstattet werden. Bei Tickets zu Frühbuchersparpreisen mit 25 oder 50 Prozent Rabatt wären dafür 15 Euro Gebühr fällig. Die bei Sparpreisen übliche Bindung an feste Züge ist jedoch aufgehoben, wenn diese Züge wegen Streiks nicht erreicht werden: Reisende können den nächsten Zug nutzen.

Wenn ein Zug am Streiktag ausfällt und Fahrgäste ihre Reise nicht antreten können, kann das Ticket bis Ende Oktober kostenlos umgetauscht oder das Geld zurückerstattet werden. Zeitkarten werden anteilig erstattet. Wer in einem von Streik betroffenen Zug sitzt, kann jedoch nicht auf die sonst übliche Entschädigung für große Verspätungen pochen. Die Bahn haftet nur, wenn sie die Verzögerung selbst zu vertreten hat. dpa

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