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Wirtschaft: IM ÜBERBLICK

Erbschaft aus einem GussWährend bei einer gewöhnlichen Erbschaft das Vermögen des Verstorbenen unter den Erben aufgeteilt wird, bleibt es in der Familienstiftung erhalten. Nur die Ausschüttungen werden verteilt.

Erbschaft aus einem Guss

Während bei einer gewöhnlichen Erbschaft das Vermögen des Verstorbenen unter den Erben aufgeteilt wird, bleibt es in der Familienstiftung erhalten. Nur die Ausschüttungen werden verteilt.

Anerkennung der Stiftung

Die Behörden fordern in der Regel ein Stiftungskapital zwischen 25 000 und 150 000 Euro. Erst dann kann eine Familienstiftung auch reichhaltigere Gewinne erwirtschaften.

Erbschaftssteuer

Bei Familienstiftungen fällt die Körperschaftssteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Außerdem wird alle 30 Jahre eine Erbschaftssteuer von derzeit 30 Prozent fällig. Tsp

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