zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Immer mehr Firmen bieten Beteiligungen für Mitarbeiter an - eine gute Chance zur Vermögensbildung

Bei Mobilcom soll sogar der Hausmeister schon fast Millionär in Firmenaktien sein. Und im Neuen Markt dürften einige Mitarbeiter wohl schon sechs- oder siebenstellige Beträge in ihren Wertpapierdepots vorfinden.

Bei Mobilcom soll sogar der Hausmeister schon fast Millionär in Firmenaktien sein. Und im Neuen Markt dürften einige Mitarbeiter wohl schon sechs- oder siebenstellige Beträge in ihren Wertpapierdepots vorfinden. Immer mehr Unternehmer auch in Deutschland bieten ihren Angestellten Beteiligungen an. Denn wer nicht nur Mitarbeiter ist, sondern via Aktien auch Mitunternehmer, der ist motivierter, arbeitet besser, bleibt seinem Arbeitgeber treu und lässt sich nicht mit höheren Gehaltsschecks weglocken. Das jedenfalls glauben Soziologen. Aber es lohnt sich, genau hinzuschauen. Es gibt eine Vielzahl von Beteiligungsmodellen, die unterschiedliche Rechte und Gewinnchancen einräumen. Klar an der Spitze stehen die Belegschaftsaktien: 1,8 Millionen Mitarbeiter haben in dieser Form rund 21,9 Milliarden Mark investiert, sagt Michael Lezius, der als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft der Wirtschaft (AGP) Hunderte von Beteiligungsmodellen mit eingeführt hat. Erst weit abgeschlagen folgen stille Beteiligungen, Genussrechte, Mitarbeiterdarlehen, indirekte Beteiligungen, Genossenschaftsanteile und schließlich GmbH-Beteiligungen. Und das Angebot an Aktienbeteiligungen wird immer größer: Unter anderen sind auch Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder Stock Options und Phantom-Aktien darunter zu fassen.

Belegschaftsaktien sind Aktien, die zu günstigen Konditionen erworben werden. Dagegen geben Aktienoptionen nur das Recht zum Aktienkauf zu festgelegten Konditionen. Phantom-Aktien oder Phantom Stocks wiederum sind reine Luftbuchungen, nämlich Kursgewinnrechte, die fiktive Aktien zuteilen. Steigt der Kurs der realen Aktien an der Börse über den Zuteilungskurs der fiktiven Phantom-Aktien, wird der Unterschiedsbetrag ausgezahlt.

Doch egal, ob Aktien oder Optionen, der Staat hilft auf die Sprünge: Seit Anfang diesen Jahres ist das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz in Kraft. Danach fördert der Staat die Mitarbeiterbeteiligung am Risikokapital mit einem Zuschuss von 20 Prozent in West- und 25 Prozent in Ostdeutschland - allerdings nur bis zu einer maximalen Ansparsumme von 800 Mark pro Jahr. Die Einkommensgrenzen hierfür liegen bei 35 000 Mark zu versteuerndem Jahreseinkommen für Ledige, bei 70 000 Mark für Verheiratete. Doch der Fiskus greift Mitunternehmern nicht nur unter die Arme, sondern auch in die Tasche: Paragraph 19a Einkommensteuergesetz erlaubt den Unternehmen, ihren Mitarbeitern maximal 300 Mark gutzuschreiben. Dieses Geld darf sechs Jahre lang nicht angetastet werden. Beteiligungsverfechter Lezius fordert, diesen Betrag auf 1000 Mark jährlich zu erhöhen.

Der Gewinn aus Aktienoptionen wird in den allermeisten Fällen erst dann besteuert, wenn die Optionen ausgeübt werden - nicht zu dem Zeitpunkt der Zuteilung. Zum Nachteil der Mitarbeiter. Denn Letzteres würde meist Steuern sparen: Wenn der Aktienwert steigt, wird die zu versteuernde Differenz zwischen Kurs und Ausübungspreis der Option zum Zeitpunkt der Ausübung höher sein als zum Zeitpunkt der Optionsentstehung. Auch Fallstricke im Beteiligungsvertrag könnten das Aktionärsglück trüben. Besonders im Fall einer Kündigung. Denn wer als Unternehmer seine Angestellten zu Miteigentümern erhebt, der will sie in der Regel auch eng an das Unternehmen binden. Vor allem in Branchen, in denen qualifizierte Arbeitskräfte rar sind. Steht dann eine Klausel im Beteiligungsvertrag, nach der die Aktienoptionen bei Kündigung wertlos werden, hat der Mitarbeiter schlechte Karten. Denn nur mit hoher Überzeugungskunst wird er den neuen Arbeitgeber dazu bewegen, den Gegenwert der verlorenen Optionen zu erstatten. Nicht immer werden Miteigentümer zu Mitentscheidern. Vorzugsaktien oder Genussrechte räumen ihren Besitzern keine Mitspracherechte ein. Im Gegensatz zu Stammaktien. Hier kann man auf der Hauptversammlung den Chef befragen und mitstimmen, wenn wichtige Weichen gestellt werden. Die Information der Mitarbeiter entscheidet über den Erfolg eines Beteiligungsprogramms. Beteiligungsexperte Lezius: "Geht es um die Gewinn- und Verlustchancen, muss mit offenen Karten gespielt werden."

Nicole Walter

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false